Berufsrecht

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KI in der Ausbildung und im Beruf

KI als Ausbildungsinhalt? KI in der Stellenausschreibung? KI in der beruflichen Bildung? Neue Initiative des BiBB!

KI in der beruflichen Bildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung startet am 02.06.2025 mit einer Veranstaltungsreihe zu KI in der beruflichen Bildung, auf die wir hier gerne hinweisen wollen. Das Institut hat eine eigene Landing-Page für das Thema erstellt:

WWW.BIBB.DE/KI

Veranstaltungen

Die Veranstaltungen sind gleich vorne erwähnt, nur die erste greifen wir beispielhaft auf:

Nutzung von KI in der Arbeitswelt und Auswirkungen auf die Weiterbildung 


Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz

Der Einsatz von künslticher Intelligenz ist nicht aufzuhalten. Wir brauchen sicherlich ein Regelwerk, um einen sicheren und sinnvollen Einsatz und vor allem einen sicheren Umgang mit Daten, anhand derer die Modelle lernen, zu erreichen. Aber ein komplettes Verbot ist unmöglich und sinnlos. Dass Universitäten den Einsatz von KI im Studium nach Möglichkeit vollständig unterbinden wollen, ist weltfremd. Im Gegenteil sollte zu einer zeitgemäßen Ausbildung und Bildung auch gehören, neue Werkzeuge einzusetzen, wo sie hilfreich sind und so auch die Grenzen kennenzulernen. Wer das nicht lernt, läuft Gefahr, auf klug klingende Ergebnisse aus der KI hereinzufallen.

Zum Thema Sicherheit hat die EU mit dem AI Act eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die wir in den kommenden Jahren mit Leben füllen und weiterentwickeln werden müssen:

AI Act (EU)

Hintergrund zum Thema KI

RAKtuell

Kammerwesen | Wahlen

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Vorstandswahlen 2026 – erste RAK mit Multi-SafeId

Vorstandswahlen 2026 | Die RAK Freiburg ist die erste Kammer mit Multi-SafeId im Wahlverfahren. Steigt die Wahlbeteiligung?

Rechtsstaat | Rechtspolitik

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77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt! #2

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.

Rechtsstaat | Rechtspolitik

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77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt!

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.