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Erneut weniger Auszubildende
Bundesweiter Trend verlangsamt sich, aber erneut weniger Auszubildende im Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte
Erneuter Rückgang der Ausbildungszahlen
Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2023 erneut zurückgegangen. Der Abwärtstrend hat sich aber verlangsamt. Das zeigen soeben veröffentlichte Zahlen der Rechtsanwaltskammern.
Die Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht die Zahlen aus den 27 Rechtsanwaltskammern. In gut einem Drittel der Kammern ist eine Trendwende geschafft: Es gibt dort wieder mehr Auszubildende. Die knapp zwei Drittel der Kammern, in denen die Zahl der Ausbildungsverhältnisse sinkt, sorgen aber dafür, dass insgesamt erneut weniger Verträge eingetragen wurden als im Vorjahr. Der Rückgang ist mit 5% langsamer, aber immer noch deutlich.
RAK Freiburg verliert stärker als Bundestrend
Der Bezirk der RAK Freiburg verliert leider deutlich stsärker als der Bundestrend und zwar 17% der Ausbildungsverhältnisse. Die Vorstandsabteilung Ausbildung arbeitet mit Hochdruck an Lösungen.
Ausbildungsbereitschaft im Bundesvergleich
Wir haben aus diesem Anlass die BRAK-Zahlen einmal genauer angesehen und den Anteil der Berufsträger*innen in den verschiedenen Rechtsanwaltskammaern dargestellt, die noch ausbilden. Die Pfeilspitze markiert den Stand 2023, der Anfang des Pfeils den Stand des Vorjahres.
Anteil Ausbilder*innen an den Berufsträger*innen
Ausführliche Analyse durch die BRAK
Die BRAK hat die Zahlen auch analysiert und einen kurzen Beitrag dazu veröffentlicht, unter dem Sie eine Anzahl weitere Verweise finden, sowohl zu weiterführenden Texten als auch zu vertieften statistischen Betrachtungen.
Ausbildungsseite der RAK Freiburg
Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht ansprechend dotierte Preise an die besten Auszubildenden und legt auch sonst viel Wert auf die Attraktivität der Ausbildung. Viel Kritik aber betrifft die Situation in den Kanzleien. Gemeinsam werden wir dieses elementar wichtige Thema angehen.
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LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?
Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.
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Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung
Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung
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BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.