Banknoten gefächert, Symbol für Vergütung, Geldwäsche, Gebühren, SEPA Formular Preisgeld

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Empfehlungen ziehen an – Freiburg knapp 2.

Neue Auswertung der Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung: Freiburg hinter Sachsen auf dem zweiten Platz

Vergütungsempfehlungen im bundesweiten Vergleich

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit Stand Januar 2024 die Zahlen aus allen Kammern zusammengestellt. Nachdem bei der letzten Erhäöhung durch eine Reihe von Kammern die Spitzenposition von Freiburg noch erhalten blieb, wurden wir dieses Mal knapp geschlagen: In Sachsen liegen die empfohlenen Sätze für jeden Monat um 50 € höher. Sachsen empfiehlt zum Beispiel für das erste Lehrjahr 1.350,- €, Freiburg „nur“ 1.300,- €.

Empfehlungen der RAK Freiburg.

Wer die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten beginnen will, sollte das nach unserer Auffassung dennoch in Freiburg tun, da Rechtsanwaltsfachangestellter händeringend gesucht werden. Wir haben auf der Seite Rechtsanwaltsfachangestellte Listen mit den grundsätzlich ausbildungsbereiten Mitgliedern und auch die konkreten Stellenangebote zusammengestellt.

Die BRAK-Übersicht verlinken wir natürlich auch und außerdem den Artikel der BRAK zu den geänderten Empfehlungen nebst Statistik aus den Vorjahren.


Die Meldung vom Sommer 2023 bleibt als Referenz erhalten.

Justitia mit Podcast-Mikrofon

Rechtsdienstleistungsgesetz | Haftung | Werbung | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufsrecht

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Urteil vom 17.12.2024 OLG Karlsruhe mittlerweile rechtskräftig

BGH: Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verurteilung durch das OLG Karlsruhe und LG Waldshut-Tiengen zum RDG zurückgewiesen.

Justitia mit Podcast-Mikrofon

Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufsrecht

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BVerfG: Kanzleidurchsuchung nur hinter hohen Hürden

BVerfG fordert "besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit"!

Rechtsstaat | Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik

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Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft

Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.