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BVerfG erneut zu § 522 II ZPO

Wieder § 522 II ZPO, Entscheidung wieder verfassungswidrig | Bundesverfassungsgericht BVerfG v. 03.11.2025 – 1 BvR 573/25

BVerfG 1 BvR 573/25 (03.11.2025)

Die Norm wird zum Dauerbrenner, die Korrektur mittlerweile zur Gewohnheit: Wieder § 522 Abs. 2 ZPO, wieder muss das Bundesverfassungsgericht eingreifen und wieder ist es das OLG München.

Der Sachverhalt

Berichterstattung zum Wirecard-Skandal erfasste auch Manager unterhalb der Spitze der Wirecard AG, einer dieser Manager wurde in der Verdachts-Berichterstattung des Spiegel namentlich genannt und klagte. Das Landgericht hatte seiner Klage stattgegeben, die Berufung des Spiegel vor dem Oberlandesgericht München wurde nach § 522 Abs. 2 ZPO als „offenkundig aussichtslos“ zurückgewiesen. Der Spiegel gab den Kampf um die Pressefreiheit nicht auf und rief das Bundesverfassungsgericht an.

Die Entscheidung

Das Bundesverfassungsgericht verwarf die zu hohen Anforderungen an die Verdachtsberichterstattung zugunsten der Freiheit einer kritischen Presse und hob die Entscheidungen des Landgerichts und den Beschluss des Oberlandesgerichts über die Zurückweisung des „offenkundig aussichtslosen“ Rechtsmittels auf.

Im Volltext

Die Entscheidung im Volltext finden Sie unter BVerfG 1 BVR 573/25, die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts verlinken wir ebenfalls.

Lto-Berichterstattung

Die Legal Tribune Deutschland berichtet ausführlich über die presserechtlichen Implikationen des Falls.

Hintergrund zu § 522 II ZPO

Ein Stück weit erinnert die Szene langsam an Und täglich grüßt das Murmeltier. In diesem mittlerweile über drei Jahrzehnte alten Klassiker wacht der durch Bill Murray verkörperte Protagonist Phil Connors jeden Tag immer wieder am gleichen Tag (dem Murmeltiertag) auf und erlebt so den immer gleichen Tagesablauf.

Wir lesen und veröffentlichen beinahe täglich neue Nachrichten zu komplett verfehlten Entscheidungen zu § 522 Abs. 2 ZPO. Es war nun zum vierten Mal das Oberlandesgericht München, aber das soll nicht den Eindruck entstehen lassen als sei dieses Gericht das Problem. Die Vorschrift ist es, die den Rechtsweg verkürzt und aufgrund ihrer immanenten Widersprüche zu absurden Entscheidungen beiträgt. Das OLG München ist einfach ein sehr großes Gericht.

Anwaltssuche im Presserecht

Wir stellen ihnen eine dynamische Liste der Mitglieder zur Verfügung, die das Presserecht bearbeiten.



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Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.