
Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Kammerwesen | Studierende | Altersvorsorge | Versorgungswerk | Berufsrecht
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BVerfG: Altersbeschränkung für Anwaltsnotar*innen aufgehoben
BVerfG: Altersgrenzen für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sind verfassungswidrig, Gelegenheit zur Nachbesserung bis 30.06.26
Kern der Entscheidung
Nicht ganz unerwartet im Lichte des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz entschied das Bundesverfassungsgericht am 23.09.2025, dass die Altersbeschränkungen für Anwaltsnotare, die mit 70 nach geltendem Recht aus dem Beruf ausscheiden, nicht verfassungsgemäß sind.
Nun muss bis zum 30.06.2026 eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden. Alle Verbände hatten in ihren Stellungnahmen die Altersgrenzen aufgrund der aus diesen abgeleiteten Sicherheit und der Planbarkeit für verfassungskonform gehalten. Das Bundesverfassungsgericht gewichtet den Mangel an Nachfolgern im Anwaltsnotariat anders als die Verbände, die das Risiko einer Überalterung betont hatten.
Kurznachrichten der BRAK zur Entscheidung


RAKtuell
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Mitgliederversammlung 2025 – Bericht
Kurzbericht von der Mitgliederversammlung 2025: Jahresbericht – Satzungsänderungen – BRAK-Präsident Wessels
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Azubi-geprüft jetzt für die Mehrheit der Rechtsanwält*innen verfügbar!
Das durch die RAK Koblenz entwickelte Zertifikat Azubi-geprüft wird seit 25.09.2025 auch durch die RAK Hamm ausgegeben.
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Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.