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BVerfG: Altersbeschränkung für Anwaltsnotar*innen aufgehoben

BVerfG: Altersgrenzen für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sind verfassungswidrig, Gelegenheit zur Nachbesserung bis 30.06.26

Kern der Entscheidung

Nicht ganz unerwartet im Lichte des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz entschied das Bundesverfassungsgericht am 23.09.2025, dass die Altersbeschränkungen für Anwaltsnotare, die mit 70 nach geltendem Recht aus dem Beruf ausscheiden, nicht verfassungsgemäß sind.

Nun muss bis zum 30.06.2026 eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden. Alle Verbände hatten in ihren Stellungnahmen die Altersgrenzen aufgrund der aus diesen abgeleiteten Sicherheit und der Planbarkeit für verfassungskonform gehalten. Das Bundesverfassungsgericht gewichtet den Mangel an Nachfolgern im Anwaltsnotariat anders als die Verbände, die das Risiko einer Überalterung betont hatten.

Kurznachrichten der BRAK zur Entscheidung

BVerfG 1 BvR 1796/23 vom 23.09.2025

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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VerfGH Baden-Württemberg ebnet Weg zu Videoverhandlung

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Bundesrat am 19.12.2025: Vorschlag für Art. 19 V GG abgelehnt

Antrag auf Schaffung eines Art. 19 Abs. 5 BRAO scheitert: Bundesrat lehnt Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Beratung ab!

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BRAK-Präsident Wessels: (K)ein Glühwein für 2025

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