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BVerfG: Altersbeschränkung für Anwaltsnotar*innen aufgehoben
BVerfG: Altersgrenzen für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare sind verfassungswidrig, Gelegenheit zur Nachbesserung bis 30.06.26
Kern der Entscheidung
Nicht ganz unerwartet im Lichte des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz entschied das Bundesverfassungsgericht am 23.09.2025, dass die Altersbeschränkungen für Anwaltsnotare, die mit 70 nach geltendem Recht aus dem Beruf ausscheiden, nicht verfassungsgemäß sind.
Nun muss bis zum 30.06.2026 eine neue gesetzliche Regelung geschaffen werden. Alle Verbände hatten in ihren Stellungnahmen die Altersgrenzen aufgrund der aus diesen abgeleiteten Sicherheit und der Planbarkeit für verfassungskonform gehalten. Das Bundesverfassungsgericht gewichtet den Mangel an Nachfolgern im Anwaltsnotariat anders als die Verbände, die das Risiko einer Überalterung betont hatten.
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Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


