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BRAK-HV: Unabhängige Anwaltschaft im Grundgesetz verankern!
Einstimmiger Beschluss der 169. BRAK-HV: Eine unabhängige Anwaltschaft muss explizit im Grundgesetz verankert werden!
Beschlussfassung auf der BRAK-Hauptversammlung
Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern in Deutschland hat sich mit deutlichen Worten mit einem einstimmigen Beschluss im Interesse aller für eine Verankerung eines Schutzes der freien Anwaltschaft im Grundgesetz ausgesprochen.
Dies soll über eine Ergänzung des Art. 19 GG um einen Absatz 5 folgenden Wortlauts erfolgen:
„Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“
Die BRAK berichtet mit ihrer Presseerklärung zu den Erwägungen und mit einem O-Ton der im BRAK-Präsidium zuständigen BRAK-Schatzmeisterin und Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Leonora Holling.
Update
Die BRAK hat einen längeren Beitrag folgen lassen, den wir ebenfalls verlinken.
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