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Berufsrecht

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BGH: Dateinamen bei beA-Versand prüfen

Strenge Entscheidung des BGH zu Fehler beim beA-Versand

Bundesgerichtshof verlangt Überprüfung des Dateinamens bei beA-Versand

Der Bundesgerichtshof hatte über eine versäumte Berufungsbegründungsfrist zu entscheiden. Beim Versand der Berufungsbegründung war durch Kanzleipersonal eine falsche Datei als Berufungsbegründung angehängt und im beA als „Berufungsbegründung“ bezeichnet worden. Der Bundesgerichtshof ließ dies mit der Vorinstanz nicht ausreichen, welche die Wiedereinsetzung abgelehnt hatte. Es sei auch der – zuvor sinnvoll vergebene – Dateiname zu prüfen, nicht lediglich die Bezeichnung der Datei in der beA-Nachricht. Wäre dies geschehen, hätte es zu dem Fehler nicht kommen können.

Eine gute Zusammenfassung finden Sie auf www.brak.de.

Rechtsstaat | Rechtspolitik

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Deutschland unterzeichnet Europarats-Konvention zum Schutz der anwaltlichen Berufsausübung.

Am 26.01.2026 unterzeichnete Deutschland als 26. Staat die Europarats-Konvention zum Schutz der Anwaltschaft.

Kammerwesen | Rechtspolitik

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Samt vs Seide: Die Rückkehr der Büromaus-Ära

Justiz + social media und was dabei so alles schief gehen kann. Oder: Über Geschmack lässt sich trefflich streiten.

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Rechtsstaat

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Hoffnung nach dem Schließfach-Coup in Gelsenkirchen?

Nach filmreifem Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen: Juristen grübeln über AGB-Recht, Betroffene können vielleicht hoffen.