
Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | beA
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BGH: Dateinamen bei beA-Versand prüfen
Strenge Entscheidung des BGH zu Fehler beim beA-Versand
Bundesgerichtshof verlangt Überprüfung des Dateinamens bei beA-Versand
Der Bundesgerichtshof hatte über eine versäumte Berufungsbegründungsfrist zu entscheiden. Beim Versand der Berufungsbegründung war durch Kanzleipersonal eine falsche Datei als Berufungsbegründung angehängt und im beA als „Berufungsbegründung“ bezeichnet worden. Der Bundesgerichtshof ließ dies mit der Vorinstanz nicht ausreichen, welche die Wiedereinsetzung abgelehnt hatte. Es sei auch der – zuvor sinnvoll vergebene – Dateiname zu prüfen, nicht lediglich die Bezeichnung der Datei in der beA-Nachricht. Wäre dies geschehen, hätte es zu dem Fehler nicht kommen können.
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Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik
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OVG Schleswig bestätigt: Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts zum VW Golf Diesel 2.0 mit Motortyp E189 ist rechtswidrig.
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Mitgliederversammlung 2025 – Bericht
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