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Berufsrecht

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BGH: Dateinamen bei beA-Versand prüfen

Strenge Entscheidung des BGH zu Fehler beim beA-Versand

Bundesgerichtshof verlangt Überprüfung des Dateinamens bei beA-Versand

Der Bundesgerichtshof hatte über eine versäumte Berufungsbegründungsfrist zu entscheiden. Beim Versand der Berufungsbegründung war durch Kanzleipersonal eine falsche Datei als Berufungsbegründung angehängt und im beA als „Berufungsbegründung“ bezeichnet worden. Der Bundesgerichtshof ließ dies mit der Vorinstanz nicht ausreichen, welche die Wiedereinsetzung abgelehnt hatte. Es sei auch der – zuvor sinnvoll vergebene – Dateiname zu prüfen, nicht lediglich die Bezeichnung der Datei in der beA-Nachricht. Wäre dies geschehen, hätte es zu dem Fehler nicht kommen können.

Eine gute Zusammenfassung finden Sie auf www.brak.de.

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Vorstandswahlen 2026 – erste RAK mit Multi-SafeId

Vorstandswahlen 2026 | Die RAK Freiburg ist die erste Kammer mit Multi-SafeId im Wahlverfahren. Steigt die Wahlbeteiligung?

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77 Jahre Grundgesetz – doch etwas fehlt! #2

Das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verkündete Grundgesetz ist ein überragender Erfolg, dem Art. 19 V fehlt.

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