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Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft

Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.

Die Beschlüsse der 8. Satzungsversammlung aus der 4. Sitzung treten am 01.12.2025 in Kraft

Nachdem die BRAK dem Ministerium die Beschlüsse der 8. Satzungsversammlung aus der 4. Sitzung zur Prüfung zugeleitet hatte, gab das BMJV am 03.09.2025 bekannt, dass keine Beanstandung erfolgt. Die Beschlüsse vom 26.05.2025 treten nun mit dem Beginn des dritten auf deren am 08.09.2025 vorgenommene Veröffentlichung folgenden Monatsersten in Kraft. Dies ist der 01.12.2025.

Zu den Inhalten der Beschlüsse aus der 4. Sitzung der 8. Satzungsversammlung

Zu den beschlossenen Änderungen in der FAO verlinken wir auf eigene Beiträge, zu den Änderungen an den Regeln über die anwaltliche Werbung inklusive Gestaltung der Briefköpfe (§ 6, § 8, § 10 BORA) verlinken wir auf die Beschlüsse selbst und die Veröffentlichung der BRAK von damals:

https://www.brak.de/newsroom/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2025/ausgabe-11-2025-v-2852025/satzungsversammlung-beschliesst-neue-regeln-fuer-fachanwaltschaften-und-anwaltliche-werbung/

Was ist die Satzungsversammlung?

Die Satzungsversammlung ist das Parlament der Anwaltschaft. Sie beschließt über die genauerer Ausformung der gesetzlichen Regen des Berufsrechts aus der Bundesrechtsanwaltsordnung durch eine Satzung, die Berufsordnung und über die Ausgestaltung der Fachanwaltschaften in Form einer weiteren Satzung, der Fachanwaltsordnung, FAO.

Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden durch freie und geheime Briefwahl oder elektronische Wahl im 4-Jahres-Turnus gewählt. Je angefangene 2.000 Mitglieder (natürliche Personen) eines Kammerbezirks wird ein Mitglied gewählt. Die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern dürfen an den Sitzungen der Satzungsversammlung ebenfalls teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.

Wer Mitglieder der Satzungsversammlung ist und welche Regeln für diese gelten, stellt die BRAK auf einer eigenen Unterseite hervorragend dar. Dort wird auch aufgeschlüsselt, welcher Ausschuss welche Zuständigkeiten hat und wann die Satzungsversammlung zuletzt getagt hat. Turnusmäßig gibt es je eine Frühjahrs- und eine Herbstsitzung.

Digitale Wahl (Symbolbild) Satzungsversammlungswahl 2023

Wer die Kammer Freiburg in der Satzungsversammlung vertritt, konnten unsere Mitglieder zuletzt 2023 bestimmen. Damals wurden die Mitglieder der Satzungsversammlung für die Wahlperiode 2023-2027 gewählt.

Dass wir mit 2 Mitgliedern vertreten sind, ergibt sich aus der Tatsache, dass wir mit rund 3.500 Mitgliedern den zweiten Block aus 2.000 Mitgliedern anbrechen, aber nicht überschreiten.

RAKtuell

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Vorstandswahlen 2026 – Die Kandidat*innen

Vorstandswahlen 2026 | Der Wahlausschuss hat die Kandidierenden zugelassen, gewählt wird vom 05.06.2026 bis 22.06.2026.

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Kooperationsvertrag mit RAK Zweibrücken: Ertrag für Freiburg

Kooperation mit RAK Zweibrücken: Karten in der Anwaltssuche, viel mehr Daten und vieles mehr.

Diagramme auf Tabletbildschirm mit Podcast-Mikrofon

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China Crawling

Riesiges Interesse aus China an Anwälten in Südbaden? Nicht ganz, trotz tausender Zugriffe auf die Anwaltsseiten.

rakfreiburg auf instagram

Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.

Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.