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Rechtsstaat | Rechtspolitik

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Änderung der Zuständigkeitswerte beschlossen

Bundestag beschloss Gesetzesentwurf am 13.11.2025 mit Änderungen, Bundesrat sah keinen Vermittlungsbedarf.

Gesetz zur Anhebung der Streitwertgrenzen kommt

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf dem bereits Ende der vergangenen Legislatur diskutierten Entwurf der Ampel-Koalition beruhte, wird Gesetz. Die Ampel-Koalition hatte auf Initiative des Bundesrates 8.000 € als neue Wertgrenze anstelle der derbisher geltenden 5.000 € vorgesehen, das verabschiedete Gesetz wird den glatten Bewtrag von 10.000 € vorsehen, den die Rechtsanwaltskammer Freiburg favorisiert hatte. Dem Ansinnen der BRAK, die Postulationsfähigkeit dennoch bei 5.000 € zu belassen, erteilte der Bundestag eine Absage und auch der Bundesrat sah keinen Anlass, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Auch heute können in manchen Verfahrensarten Prozesse über weit höhere Werte am Amtsgericht geführt werden, soweit Sonderzuweisungen bestehen und an den Arbeitsgerichten gilt dies noch mehr. Das bedeutet nicht, dass Mandanten von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen sollten, da das Zivilprozessrecht doch komplexer ist als das sehr auf die Arbeitnehmer-Bedürfnisse zugeschnittene Arbeitsgerichtsverfahren.

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