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Änderung der Zuständigkeitswerte beschlossen
Bundestag beschloss Gesetzesentwurf am 13.11.2025 mit Änderungen, Bundesrat sah keinen Vermittlungsbedarf.
Gesetz zur Anhebung der Streitwertgrenzen kommt
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf dem bereits Ende der vergangenen Legislatur diskutierten Entwurf der Ampel-Koalition beruhte, wird Gesetz. Die Ampel-Koalition hatte auf Initiative des Bundesrates 8.000 € als neue Wertgrenze anstelle der derbisher geltenden 5.000 € vorgesehen, das verabschiedete Gesetz wird den glatten Bewtrag von 10.000 € vorsehen, den die Rechtsanwaltskammer Freiburg favorisiert hatte. Dem Ansinnen der BRAK, die Postulationsfähigkeit dennoch bei 5.000 € zu belassen, erteilte der Bundestag eine Absage und auch der Bundesrat sah keinen Anlass, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Auch heute können in manchen Verfahrensarten Prozesse über weit höhere Werte am Amtsgericht geführt werden, soweit Sonderzuweisungen bestehen und an den Arbeitsgerichten gilt dies noch mehr. Das bedeutet nicht, dass Mandanten von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen sollten, da das Zivilprozessrecht doch komplexer ist als das sehr auf die Arbeitnehmer-Bedürfnisse zugeschnittene Arbeitsgerichtsverfahren.
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Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Rechtspolitik
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Reformbedürftige Reformvorschläge im Anwaltsberufsrecht?
Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht: Die Reformvorschläge des BMJV zum Anwaltsberufsrecht haben Macken.
Gerichtsentscheidung | Allgemeine Nachrichten
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Nochmals zum Problemfall § 522 ZPO: NJW-Editorial
NJW-Editorial von Geschäftsführer und RA Tilman Winkler zu § 522 Abs. 2 ZPO als Problem der Zivilprozessordnung.
rakfreiburg auf instagram
Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst Feedback und Kommentare da, wie der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.

