Informations-Portal für die Justiz im Bezirk der RAK Freiburg
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege. Gemeinsam mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften bilden sie die Gesamtheit der Rechtspflege, den zentralen Baustein eines Rechtsstaats.
Entsprechend ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an einer funktionsfähigen Justiz gelegen und benötigen Gerichte und Staatsanwaltschaften umgekehrt die Gewissheit, dass die Anwaltschaft ihre Rolle ebenfalls möglichst optimal ausfüllt. Um diese Verzahnung möglichst reibungslos zu gestalten, konzentriert die Rechtsanwaltskammer Freiburg das für eilige Anliegen der Justiz und des rechtsuchenden Publikums geschaffene Angebot der Rechtsanwaltskammer auf dieser Seite.
Detaillierte Informationen
Für die Justiz und natürlich das rechtsuchende Publikum sind schnelle Informationen wichtig. Diese liefern wir hier:
Gerichte müssen nach § 14 Abs. 3 RVG Gutachten der zuständigen Rechtsanwaltskammer einholen, wenn die Höhe von Rahmengebühren zwischen Rechtsanwält*innen und Mandant*innen im Streit steht.
Zuständig für solche Gutachten ist immer die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk das die Rechnung verantwortende Mitglied seinen Kanzleisitz im Sinne des Zulassungssitzes hat. Die Zuständigkeit der Kammer lässt sich im BRAV feststellen.
Damit der Beschluss eines solchen Gutachtens problemlos bearbeitet werden kann, hat die Rechtsanwaltskammer ein Hinweisblatt erstellt, in welchem die Grenzen der Gutachtenstätigkeit des Vorstandes, die Abgrenzung von Gutachten nach § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO und Fragestellungen, die nicht in die Zuständigkeit der Rechtsanwaltskammer fallen, erläutert werden.
Rechtliche Betreuung bedeutet, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung Unterstützung erhalten, wenn sie ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig bewältigen können. Der Betreuer hilft beispielsweise bei Behördengängen, dem Organisieren eines Heimplatzes oder bei finanziellen Angelegenheiten.
Betreuuerinnen und Betreuuer zu finden, ist nicht immer einfach. Die Tätigkeit ist anspruchsvoll und überschaubar vergütet.
Wir wollen der Justiz und den Mitgliedern, die Betreuungen übernehmen mit einer eigenen Suchseite helfen, zueinander zu finden:
In Verfahren über die Bestellung einer Betreuung nehmen Verfahrenspflegerinnen und -pfleger die Rechte der Betroffenen wahr. Damit Gerichte den stetig zunehmenden Bedarf auch decken können, helfen wir hier der Justiz bei der Suche nach Mitgliedern, die die entsprechende Bereitschaft erklärt haben.
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Rechtsuchenden, die auch nach einer Anzahl Anläufe keine Rechtsanwältin / keinen Rechtsanwalt gefunden haben und uns konkret fragen, welche Rechtsanwälte auch zu den Bedingungen der Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe tätig werden. Wir listen diese Mitglieder hier auf, um der Justiz und den Rechtsuchenden zu helfen.
§ 78b ZPO sieht vor, dass das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beiordnet, wenn die Vertretung durch Anwälte geboten ist, sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.
Wir helfen der Justiz bei der Suche nach diesem nicht häufigen, aber dann sehr drängenden Problem:
Diese Suche zeigt alle Mitglieder, die sich bereiterklärt haben, als notwendige Verteidiger*in nach § 140 StPO aufzutreten, also umgangssprachlich die sogenannte Pflichtverteidigung zu übernehmen.
Ergänzend kann über geografische Kriterien oder über zum Tatvorwurf passende fachliche Kriterien eingegrenzt werden.