Fachanwaltschaft
Vergaberecht
Die Fachanwaltschaft Vergaberecht – Wann lohnt sich der Einsatz?
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen bewegt erhebliche Mittel. Dass dies rechtssicher und fair erfolgt, regelt das Vergaberecht. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Vergaberecht beraten öffentliche Auftraggeber*innen oder Bieterunternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Sie überprüfen auch etwaige Fehler für unterlegene Bieter*innen oder die Vergabestelle und vertreten in entsprechenden Verfahren.
Das Vergaberecht verbindet Verwaltungs-, Haushalts- und Wettbewerbsrecht mit hoher Praxisrelevanz für zahlreiche Branchen und erfordet so Kenntnisse in einer recht weit gestreuten Rechtsmaterie und immer auch Spezialkenntnisse zu bestimmten Projekten.
Ihre Mandant*innen sind häufig
- Rechtsabteilungen von Großunternehmen – Compliance im Umgang mit öffentlichen Auftraggebern, Joint Ventures bei Vergaben
- Öffentliche Auftraggeber*innen (z. B. Kommunen, Ministerien, Zweckverbände) – rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren, Ausschreibungsunterlagen, Bieterkommunikation
- IT- und Digitalisierungsdienstleister*innen – Bieterfragen bei komplexen IT-Ausschreibungen, funktionale Leistungsbeschreibungen
- Versorgungsunternehmen und Sektorenauftraggeber*innen – Anwendung des Sektorenvergaberechts, Eignungsprüfung, Dokumentation
- Bieterunternehmen (aus Bau, IT, Pflege, Sicherheit etc.) – Angebotsstrategien, Rügen, Nachprüfungsverfahren bei Vergabekammern
- Ingenieur- und Architekturbüros – Teilnahme an VgV-Verfahren, HOAI-relevante Vergabefragen, Aufklärungs- und Wertungsthemen
- Bauunternehmen und Projektentwickler*innen – VOL/A- und VOB/A-Verfahren, Nachträge, Wertungskriterien und Kalkulationsschutz
- Kammern und Verbände – rechtspolitische Beratung zu Vergaberechtsreformen, Schulungen und Mustervergaben
Inlandsrechtsgebiete (13)
Auslandsrechtsgebiete (2)
Welche praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse die Ausbildung der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Vergaberecht abprüft, regelt § 14o Fachanwaltsordnung (FAO).
Als eine der jüngste Fachanwaltschaften war Stand 01.01.2025 die Fachanwaltschaft für Vergaberecht eher klein. Bundesweit sind 483 Berufsträger*innen berechtigt, den Titel zu führen, darunter sind 124 Fachanwältinnen und 359 Fachanwälte für Vergaberecht.