Digitale Wahl (Symbolbild) Satzungsversammlungswahl 2023

Wahlen zur 8. Satzungsversammlung 2023

Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer ist das satzungsgebende Organ der Bundesrechtsanwaltskammer und verantwortlich für Berufsordnung und Fachanwaltsordnung. Die stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung werden in den regionalen Kammerbezirken gewählt, wobei ein Mitglied je angefangene 2.000 Mitglieder entsandt wird. Neben den gewählten Mitgliedern sind die Präsident*innen der 27 Regionalkammern Mitglied der Satzungsversammlung, sie haben allerdings kein Stimmrecht. Wählbar sind nach § 65 BRAO alle Mitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausüben, detaillierte Hinweise hierzu haben wir zusammengefasst. Wählbarkeitshindernisse regelt § 66 BRAO.

Die Wahl findet nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg als elektronische Wahl statt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Satzungsversammlung dauert jeweils vier Jahre, die Amtszeit der 8. Satzungsversammlung beginnt dabei nach der Wahl und dem Ende der Amtszeit der 7. Satzungsversammlung (30.04.2023), spätestens aber am 1. Juli 2023.

Der Wahlausschuss für die Wahl zur 8. Satzungsversammlung 2023 wurde durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg bestimmt, der Vorsitzende in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 22.11.2022 durch den Ausschuss gewählt.

Der Ausschuss hat folgende Mitglieder

Stellvertreter sind

Am 22.11.2022 hat der Ausschuss sodann die Fristen für die Wahl beschlossen und ein Wahlausschreiben und ein Muster für Wahlvorschläge sowie ein Hinweisblatt zur Wählbarkeit verabschiedet.

Die wichtigsten Fristen und Termine stellen wir hier dar:

  • Auslegung Wählerverzeichnis von 01.12.2022 – 9:00h bis 20.03.2023 – 12:00h
  • Einreichung von Wahlvorschlägen bis 20.03.2023 – 12:00h
  • Ende der Wahl 21.04.2023 – 12:00h
  • Prüfung der Wahl / Auszählung der Stimmen am 21.04.2023 – ab 13:00h

Im Auftrag des Wahlausschusses hat die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer das Wahlausschreiben mit den Informationen zur Wahl und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen über die Kammermitteilungen per beA versandt. Wahlvorschläge sollen unter Verwendung des dafür vorbereiteten Musters für Wahlvorschläge eingereicht werden.

Am 20.03.2023 hat der Ausschuss die eingegangenen Wahlvorschläge geprüft und festgestellt, dass beide Vorschläge den Anforderungen der Wahlordnung entsprechen. Die Vorschläge wurden nach der Reihenfolge des Eingangs auf die Stimmzettel gesetzt. Sie können ab Montag, 03.04.2023, abstimmen. Sie haben zwei Stimmen, wobei je Kandidat*in nur eine Stimme abgegeben werden kann. Die eigentliche Wahl findet nun in folgendem zeitlichem Rahmen statt:

  • Wahlbeginn 03.04.2023 – 12:00h
  • Ende der Wahl 21.04.2023 – 12:00h
  • Prüfung der Wahl / Auszählung der Stimmen am 21.04.2023 – ab 13:00h

Im Auftrag des Wahlausschusses hat die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer das Wahlanschreiben vorbereitet, sobald der Geschäftsstelle die Zugangsdaten zum Wahlraum zugehen, wird – spätestens am 31.03.2023 – der Versand der Zugangsdaten erfolgen, mit denen Sie ab dem 03.04.2023 wählen können.

Als Kandidatin und Kandidat zugelassen sind:

  • Frau Rechtsanwältin Sabine Geißler
  • Herr Rechtsanwalt Detlev Heyder

Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Den Wahlraum finden Sie hier, die Zugangsdaten wwerden alle anwaltlichen Mitgliedern per beA, den nichtanwaltlichen Mitgliedern per Post zugesandt:

https://rak-freiburg.gremienwahlen.de/election/100/public/login

Eine Anleitung für das sehr einfache Wahlverfahren finden Sie hier:

www.rak-freiburg.de/uploads/Anleitung_2023.pdf

 

Die Wahl zur 8. Satzungsversammlung bei der BRAK ist beendet. Der Wahlzeitraum dauerte vom 03.04.2023 bis 21.04.2023 jeweils 12h mittags. Der Wahlraum wurde pünktlich geöffnet und geschlossen. Es gab keine Vorkommnisse oder Hindernisse während des Wahlzeitraums, insbesondere war die Erreichbarbeit des Wahlraums durchgehend garantiert.

Der Wahlausschuss hat getag und das Ergebnis der Wahl festgestelt:

Es haben 337 Mitglieder (9,7%) abgestimmt, 9 davon die Option „ungültig wählen“ aktiviert, 2 Stimmzettel waren ungültig, da 0 Stimmen abgegeben wurden. Die übrigen 326 Stimmzettel enthielten insgesamt 506 Stimmen

Die Auszählung ergab folgende Stimmverteilung:

  • Frau Rechtsanwältin Sabine Geißler: 268 Stimmen
  • Herr Rechtsanwalt Detlev Heyder: 238 Stimmen

Die Kandidatin und der Kandidat haben danach noch die Gelegenheit, Ablehnungsgründe vorzubringen. Erfolgt dies nicht, sind sie gewählt.

Das Protokoll der Sitzung des Wahlausschusses ist abrufbar.

Das Ergebnis ist amtlich und wurde der Bundesrechtsanwaltskammer und den übrigen Rechtsanwaltskammern mitgeteilt, nachdem Kandidatin und Kandidat keine Gründe vorgebracht haben, die gegen die Übernahme des Mandats für die Wahlperiode sprechen würden.

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