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JuMiKo: Anwälte einzig unabhängige Rechtsdienstleister

Justizminister-Konferenz zeigt Bayern die rote Karte: Rechtschutzversicherer sind als Rechtsdienstleister ungeeignet.

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Nun auch das BVerfG zu § 522 ZPO – ein Problem der Prozessordnung?

BVerfG: Zurückweisung als "offenkundig ohne Erfolgsaussichten" nach Presseerklärung des BGH zum Thema ist verfassungswidrig.

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Rechtsschutzversicherer: Als Rechtsdienstleister ungeeignet

Beschlussvorlage der Justizministerkonferenz ist abzulehnen: Rechtsschutzversicherer sind als Rechtsdienstleister ungeeignet!