Erklärung zur Barrierefreiheit und Einschränkungen

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg erklärt zur Barrierefreiheit der Seiten www.rak-freiburg.de und www.legalassistant.fr Folgendes:

Die Seiten entsprechen teilweise den Anforderungen des § 10 Ab. 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG), teilweise weisen sie noch Verbesserungsbedarf auf. Wir arbeiten stets an der Verbesserung unseres Angebots. Dennoch sind uns Einschränkungen bekannt, über die wir hier informieren.

Die Erklärung können Sie auch herunterladen: Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand dieser Erklärung: 30.06.2025

Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache gemäß § 4 BITV 2.0 sind auf der Website der Rechtsanwaltskammer Freiburg nicht verfügbar. DIe Kosten und vor allem der Aufwand zur Erstellung von Videos in Gebärdensprache stehen in keinem Verhältnis zur Zielgruppe der Website der RAK Freiburg. Daher ist das Bereitstellen solcher Videos in Gebärdensprache für die RAK Freiburg mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von § 10 Abs. 2 L-BGG verbunden und dementsprechend nicht umsetzbar. Alternativ ist die Website über einen sogenannten Screenreader gut lesbar. Für Hör- und Sehgeschädigte sind somit nahezu alle Informationen gut erreichbar. Eigene Videos auf der Seite der RAK Freiburg verfügen über Untertitel und auch die verlinkten Videos der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sollten nahezu ausnahmslos über Untertitel verfügen.

Die Audio- und Videobeiträge auf der Internetseite sind nicht durchgehend barrierefrei zugänglich. Videos verfügen jeweils über Untertitel, bei Audiobeiträgen ist dies nicht immer der Fall. Allerdings verfügen Endgeräte heute häufig bereits über die Möglichkeit, Ton in Text zu wandeln.

Trotz aller Bemühungen können teilweise Fehler in der Seitenstruktur und Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.

Noch immer fehlen einigen Bedienelementen teilweise beschreibende Elemente. Auch hier sind wir um Abhilfe bemüht, die teilweise auf technische Schwierigkeiten stößt.

Nicht alle PDF-Dateien und sonstige Drucksachen sind barrierefrei zugänglich. Grund hierfür ist der unverhältnismäßig hohe Aufwand, die Vielzahl alter Dateien nachträglich zu bearbeiten. Wir beheben dieses Defizit allerdings, indem wir laufend Formulare durch assistierte Dialoge ersetzen, an deren Ende barrierefreie PDF-Dateien stehen, welche die bestehenden PDF-Dateien verdrängen.

Publikationen im PDF-Format, die zum Download bereitstehen, sind nicht barrierefrei. Dies liegt daran, dass sie bereits in einer bestimmten Form veröffentlicht und gedruckt wurden. Eine Nachbearbeitung ist für solche Dokumente nicht bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Die Seite führt allerdings im öffentlichen Bereich kaum Publikationen und setzt vermehrt auf Beiträge im Nachrichtenformat RAKtuell.

Rückmeldungen / Durchsetzungsverfahren

Rückmeldungen

Wir möchten die Zugänglichkeit unserer Webseiten für Menschen mit Behinderung kontinuierlich verbessern. Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Abs. 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Mail an die Rechtsanwaltskammer Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben:

redaktion@rak-freiburg.de

Sollten Sie telefonisch Kontakt aufnehmen wollen, finden Sie alle relevanten Informationen auf der Seite der Geschäftsstelle.

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie seitens der Rechtsanwaltskammer Freiburg nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG weisen wir hin.