Informationen zu juristischen Ausbildungsberufen, Studium und Referendariat
In diesem Bereich informieren wir über die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten, die Weiterbildung „Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in“, das Studium der Rechtswissenschaften und den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Weiter stellen wir hier unser Seminarprogramm und das Fortbildungszertifikat „Q“ der BRAK vor und bieten Informationen über Praktika im Kanzleiumfeld. Zu guter Letzt bieten wir Ihnen einen Suchservice, in dem Mitglieder vermerkt sind, die als Dozierende, Autor*innen oder Speaker*innen verfügbar sind.
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) arbeiten in Kanzleien und unterstützen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei ihren umfangreichen Arbeiten. Über diesen spannenden Beruf und die Ausbildung informiert die Seite Rechtsanwaltsfachangestellte.
Rechtsfachwirte
Für ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) und für Kanzleiansgestellte ohne Ausbildung aber mit Berufserfahrung ist die Weiterbildung „Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in“ eine Chance, mehr Eigenständigkeit in der Sachbearbeitung zu erreichen.
Studium
Das Studium der Rechtswissenschaften hat den Ruf, ein entsetzlich trockenes Fach zu sein. Dabei bietet es die Gelegenheit, den eigenen Alltag und viel mehr aus einem rechtlichen Blickwinkel zu betrachten, was regelmäßig sehr fordernd und interessant ist.
Referendariat
Das erfolgreich bestandene erste Staatsexamen am Ende des Jurastudiums eröffnet die Möglichkeit, den juristischen Vorbereitungsdienst in einem der 16 Bundesländer zu belegen. Am Ende dieses Referendariats steht das zweite Staatsexamen.
Zertifikat „Azubi-geprüft“
Besonderer Einsatz in der Ausbildung und für die Auszubildenden in der Kanzlei kann nun endlich in den Blickpunkt gerückt werden: Mit dem Zertifikat „Azubi-geprüft“, welches die RAK Freiburg in Lizenz der RAK Koblenz verwenden darf. Beantragen Sie das Zertifikat noch heute!
Zertifikat „RA-Fachangestellten-geprüft“
Besonderer Einsatz für Mitarbeiter*innen in der Kanzlei kann nun endlich in den Fokus gerückt werden: Mit dem Zertifikat „RA-Fachangestellten-geprüft“, welches die RAK Freiburg in Lizenz der RAK Koblenz verwenden darf. Beantragen Sie das Zertifikat noch heute!
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LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?
Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.
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Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung
Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung
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BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.