
Praktikum in einer Kanzlei
Als Einblick in juristische Ausbildungsberufe (Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r) und den Anwaltsberuf empfiehlt sich ein Praktikum in einer Kanzlei. Wir geben Tipps, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit der Einblick in die Berufe gelingt. Schließlich sind die Berufe in einer Kanzlei zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet. Das unterscheidet ein Praktikum in einer Kanzlei deutlich von einem Praktikum im Einzelhandel oder Handwerksberufen.
Schulbegleitendes Praktikum
Verschwiegenheit
Wer als Schüler*in ein Praktikum macht, ist in aller Regel noch minderjährig. Auch Minderjährigen kann die Erkundung der Berufe in einer Anwaltskanzlei angeboten werden, es sollten aber zusätzlich die Unterschriften der Eltern auf der Verschwiegenheitserklärung eingeholt werden. Sind Schüler*innen noch unter 14 Jahren, sind sie nicht strafmündig. In diesem Fall wird davon abgeraten, einen Praktikumsplatz anzubieten, denn ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit wäre nicht strafbar und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche scheidet regelmäßig auch aus.
Vordruck Verschwiegenheitsverpflichtung
Für alle mindestens 14-jährigen Praktikant*innen bietet sich ein Schülerpraktikum an, um einen eher weniger bekannten Ausbildungsberuf, den Beruf Rechtsanwaltsfachangestellte*r kennenzulernen oder natürlich den Anwaltsberuf.
Jugendarbeitsschutz
Auf Seiten der Kanzlei gilt es, das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten, welches bei unter 15-jährigen die Arbeitszeiten am Tag auf maximal 7 Stunden, bei 15-18-jährigen auf 8 Stunden je Tag begrenzt.
Studienbegleitendes Praktikum
Im juristischen Studium müssen eine Anzahl praktischer Stationen in Kanzleien oder Behörden oder bei Gericht absolviert werden. Das Problem der Minderjährigkeit stellt sich hier nicht, vielmehr stellt sich die Frage, ob Praktikant*innen entlohnt werden sollen. Wir empfehlen eine moderate und den Fachsemestern angepasste Vergütung, soweit Praktikant*innen auch fachliche Aufgaben erfüllen, wie zum Beispiel Recherchen oder Gutachten erarbeiten. Auch bei Studierenden ist selbstverständlich auf die Verpflichtung zur Verschwiegenheit zu achten, der Vordruck Verschwiegenheitsverpflichtung ist auch hier verwendbar.
Um den Studierenden Berufsinhalte möglichst authentisch zu vermitteln, empfiehlt sich die Mitnahme zu Gerichtsverhandlungen, von denen insbesondere Strafsachen aufgrund des Grundsatzes der Mündlichkeit ohne größere Vorbereitung deutlich einfacher zu verstehen sind.


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