Anwaltschaft
In diesem Bereich der Internetseite finden Sie den Zugang zum Mitgliederbereich und können Ihre Zulassung oder Aufnahme beantragen.
Mitgliederbereich
Unsere Mitglieder haben im Mitgliederbereich Zugang zu den neuesten Informationen und berufsrechtlichen Entwicklungen und den Kammermitteilungen der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Anwaltsberuf
Auf der Seite Anwaltsberuf Seite informieren wir über die mittlerweile zwei Rechtsanwaltsberufe und infomieren über Hintergründe und Regeln der Berufe.
Berufsausübungsgesellschaft
Rechtsanwält*in können ihren Beruf gemeinschaftlich in Berufsausübungsgesellschaften ausüben. Die Regeln für Berufsausübungsgesellschaft erläutern wir auf einer eigenen Seite.
Vertrauensanwalt
Mitglieder, die sich in einer Krise beraten lassen wollen, aber den Vorstand nicht infomieren wollen, können sich an den Vertrauensanwalt wenden.
beA
Im Bereich beA informieren wir über Installation, Verwaltung und Integration des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und die aktive Nutzungspflicht nach § 130d ZPO.
Fachanwaltschaft
Sind Sie mindestens 3 Jahren zugelassen, können Sie unter den Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung (FAO) die Befugnis zum Führen einer der 24 Fachanwaltschaften beantragen.
Geldwäsche
Zur Geldwäsche-Prävention sind unsere Mitglieder verpflichtet, risikobasisert bestimmte Auskünfte zu erheben und belegen zu lassen und unterliegen hierbei der Aufsicht durch die RAK.
SEPA-Formular
Erteilen Sie ein Lastschrift-Mandat für den Kammerbeitrag und sparen Sie dadurch. Mit dem digital assistierten SEPA-Formular. Noch einfacher geht das im Mitgliederbereich.


RAKtuell
Rechtsdienstleistungsgesetz | Haftung | Werbung | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufsrecht
Veröffentlicht am
Urteil vom 17.12.2024 OLG Karlsruhe mittlerweile rechtskräftig
BGH: Nichtzulassungsbeschwerde gegen Verurteilung durch das OLG Karlsruhe und LG Waldshut-Tiengen zum RDG zurückgewiesen.
Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufsrecht
Veröffentlicht am
BVerfG: Kanzleidurchsuchung nur hinter hohen Hürden
BVerfG fordert "besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit"!
Rechtsstaat | Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik
Veröffentlicht am
Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft
Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.