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BGH: Keine Reservierungsgebühr in Makler-AGB

BGH: Reservierungsgebühren in Makler-AGB für den Fall des Scheiterns eines Immobilienkaufs benachteiligen unangemessen.

BGH: Keine Reservierungsgebühr in Makler-AGB

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Makler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Interessenten keine Reservierungsgebühr für den Fall verlangen können, dass ein geplanter Kauf später nicht zustande kommt. Eine solche Klausel benachteilige die Interessierten unangemessen und sei daher unwirksam (Urt. v. 20. April 2023, Az. I ZR 113/22). Sie finden die Presseerklärung des Bundesgerichtshofs und den Link auf die Entscheidung, die demnächst veröffentlicht werden wird.

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BRAK-Kampagne: Aufstehen für den Rechtsstaat!

Start der BRAK-Kampagne "Aufstehen für den Rechtsstaat!" – Justizminister Buschmann + Prof. Dr. Klimsch + OLG-Präsident Müller