Berufsrecht | Rechtspolitik
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BRAK-Resolution gegen die Rechtsakte der AMLA
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Resolution gegen die Rechtsakte der AMLA beschlossen und veröffentlicht.
Resolution gegen die Rechtsakte der AMLA
Die BRAK lehnt sämtliche Entwürfe der AMLA in ihrer aktuellen Fassung ab
Sie fordert die Europäische Kommission sowie alle Verantwortlichen auf EU-, Bundes- und Landesebene auf, bei der Ausgestaltung des EU-Geldwäschepakets durch delegierte Rechtsakte Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau sicherzustellen und die europarechtlichen und verfassungsmäßig garantierten Kernwerte anwaltlicher Berufsausübung zu wahren.
Die Gründe
Die Anwaltschaft unterstützt ausdrücklich die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag, eine effektive Prävention und Aufsicht über die Verpflichteten zu gewährleisten.
Grundlage hierfür ist jedoch die Umsetzung des im EU-Geldwäschepaket verankerten risikobasierten Ansatzes, die Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und der sektorspezifischen Besonderheiten von Berufsgruppen wie der deutschen Rechtsanwaltschaft, die in der Geldwäscherichtlinie (EU) 2024/1640 (AMLD) und der Geldwäscheverordnung 2024/1624 (AMLR) normiert sind.
Dies war und ist gegenwärtig nicht erkennbar.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und die 28 Rechtsanwaltskammern begegnen deshalb der Praxis der Anti Money Laundering Authority (AMLA) bei der Umsetzung des EU-Geldwäschepakets mit erheblichen rechtlichen und praktischen Bedenken. Die BRAK hat in sämtlichen Konsultationen der AMLA zu geplanten Regulatory Technical Standards (RTS) und Guidelines (GL) wiederholt und unermüdlich auf diesen Missstand hingewiesen, ohne allerdings den Eindruck zu gewinnen, dass ihre berechtigten Bedenken Gehör finden.
Übermäßige Datenerhebungen und -bewertungen sowie überbordende Berichts- und Meldepflichten gehen zu Lasten der Effizienz des Systems
Die aktuellen Entwürfe der AMLA sind ein Bürokratiemonster. Mit diesen Entwürfen werden Ziele nicht erreicht, aber übermäßige bürokratische Belastungen geschaffen.
Text der Resolution
Zu den Forderungen im Detail verweisen wir auf den Text der BRAK-Resolution. und die Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer. Wirw schließen mit dem treffenden Zitat der zuständigen Vizepräsidentin und Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwältin Leonora Holling:
„Ich halte es für äußerst fraglich, ob die Entwürfe die Geldwäschebekämpfung tatsächlich effektiver machen. Was ich allerdings erkenne, ist die erneute Schwächung – wenn nicht Missachtung – anwaltlicher Kernwerte sowie eine überbordende Bürokratisierung. Hier muss deutlich nachgebessert werden!“
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