Zwei Wahlen 2026
Im Jahr 2026 stehen zwei Wahlen an. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und beginnen Sie mit dem Einreichen von Wahlvorschlägen.
Beachten Sie bitte unbedingt:
Eine Kandidatur kann immer nur in einer Wahl erfolgen.
Die Kandidatur in einer der Wahlen schließt die Kandidatur in der anderen Wahl aus!
Reguläre Vorstandswahl 2026
Wie in allen geraden Jahren enden die Amtszeiten einer Hälfte des Vorstandes und werden entsprechend diese Positionen neu gewählt. Es enden die Amtszeiten von insgesamt 7 Vorstandsmitgliedern, wobei dieses Jahr durch die Neuordnung des Vorstandes über die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Freiburg auf der Mitgliederversammlung 2025 eine der 7 Vorstandspositionen dauerhaft endet. Die Amtszeit des Landgerichtsbezirks Waldshut-Tiengen endet, um die Repräsentation der Landgerichtsbezirke wieder anzugleichen.
Das Wahlausschreiben und weitere Unterlagen zur regulären Vorstandswahl finden Sie hier.
Vergrößerungswahl 2026
Ebenfalls in der Mitgliederversammlung 2025 wurde durch Änderung der Geschäftsordnung der RAK Freiburg beschlossen, dass zukünftig 17 anstelle der bislang 15 Vorstandsmitglieder den Vorstand bilden.
Da bei der Neuberechnung des Proporzes der Landgerichte festgestellt wurde, dass Waldshut-Tiengen einen Sitz aufgeben muss, sind statt 15 durch die reguläre Wahl insgesamt nur 14 Vorstandsmitglieder zu wählen, es müssen daher 3 weitere gewählt werden, um die Zahl von 17 zu erreichen. Eine Besonderheit ergibt sich dann aus dem Bundesrecht: Eine der drei neuen Amtszeiten endet bereits nach zwei Jahren, sie ist nach der Wahl durch Loswurf zu bestimmen.
Das Wahlausschreiben und weitere Unterlagen zur Vergrößerungswahl finden Sie hier.
Details zu den Wahlen
Reguläre Vorstandswahl 2026
In der regulären Vorstandswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten aus folgenden Landgerichtsbezirken gewählt:
2 x Landgericht Freiburg
3 x Landgericht Konstanz
1 x Landgericht Offenburg
Formalia
Der Wahlausschuss hat das Wahlausschreiben für die reguläre Vorstandswahl veröffentlicht. Wahlvorschläge für die reguläre Vorstandswahl reichen Sie bitte auf dem hier verlinkten Formular ein bis:
spätestens am 16.04.2026 – 12:00h
Vergrößerungswahl 2026
In der Vergrößerungswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten aus folgenden Landgerichtsbezirken gewählt:
2 x Landgericht Freiburg
1 x Landgericht Konstanz
Formalia
Der Wahlausschuss hat das Wahlausschreiben für die Vergrößerungswahl veröffentlicht. Wahlvorschläge für die Vergrößerungswahl reichen Sie bitte auf dem hier verlinkten Formular ein bis
spätestens am 16.04.2026 – 12:00h
Wahlfortschritt
Der Wahlausschuss für die Wahlen zum Kammervorstand 2026 wurde durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg in der Vorstandssitzung vom 08.11.2025 bestimmt, der Vorsitzende in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 28.11.2025 durch diesen gewählt.
Wahlausschuss Wahlen zum Kammervorstand 2026
- RA Prof. Dr. Alexander Wichmann (Wahlleiter)
- RA Robert Phleps (stellv. Wahlleiter)
- RAin Andrea Werner (Protokollführerin)
Stellvertreter
- RA Stefan Warthmann (für RA Prof. Dr. Alexander Wichmann)
- RA Volker Blumenthal (für RA Robert Phleps)
- RAin Dr. Cornelia Feldmann (für RAin Andrea Werner)
Am 28.11.2025 um 14:20h hat sich der Wahlausschuss für die Wahlen zum Kammervorstand 2026 erstmals konstituiert und einen Vorsitzenden gewählt. Der Ausschuss hat sodann die Fristen für die Wahl beschlossen und ein Wahlausschreiben und ein Formular für Wahlvorschläge verabschiedet.
Die wichtigsten Fristen und Termine stellen wir hier dar:
- Auslegung Wählerverzeichnis von 27.02.2026 (14:30h) bis 27.03.2026 (12:00h)
- Einreichung von Wahlvorschlägen bis 16.04.2026 – 12:00h
- Wahlzeitraum von 05.06.2026 – 12:00h bis 22.06.2022 – 12:00h
- Prüfung der Wahl / Auszählung der Stimmen am 22.06.2026 – ab 13:00h
Im Auftrag des Wahlausschusses hat die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer die beiden Wahlausschreiben mit den Informationen zu den beiden Wahlen zum Kammervorstand 2026 und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen über die Kammermitteilungen per beA und an die Mitglieder, die nicht über ein beA verfügen, auch per Post versandt. Wahlvorschläge sollen unter Verwendung der dafür vorbereiteten Formulare eingereicht werden.
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