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BRAK-HV: Lösung des Problems der Sammelanderkonten?
Deutliche Mehrheit für Gespräche über eine Schnittstelle zur Prüfung von Anderkonten mit Bankenverbänden und Ministerien.
Beschlussfassung auf der BRAK-Hauptversammlung
Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern in Deutschland hat sich nach ausführlicher Aussprache mit 22 Ja-Stimmen zu 3 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen dazu entschlossen, das Präsidium mit Verhandlungen über eine Vereinbarung mit den Beteiligten (Bankenverbänden und Minsiterien) zu beauftragen. Ziel der Vereinbarung ist eine Verständigung über eine Schnittstelle zur automatisierten Prüfung der Daten. Im Gegenzug stellen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Aussicht, den zum 31.12.2025 auslaufenden Nichtanwendungserlass nochmals zu verlängern, bis die Umsetzung des Systems erfolgt ist. Genauere Fristen wären noch zu verhandeln.
Der Nichtanwendungserlass setzt derzeit noch die Anwendung der Common Reporting Standards aus, nach denen die wahren wirtschaftlich Berechtigten aus. Diese Standards würden aus Sicht der Banken zur Kündigung sämtlicher Anderkonten führen müssen, da den Bedanken die notwendige Information nicht vorliegt. Eine KI-gestützte Prüfung der Geldbewegungen würde damit im Ergebnis dazu dienen, Sammelanderkonten zu erhalten.
Update
Auch die BRAK berichtete am 24.09.2025 über die Beschlussfassung.
Mittlerweile berichtet auch aif
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