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Resilienz des Bundesverfassungsgerichts: Endlich Gesetz

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 das Gesetz zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet.

Zweidrittel-Mehrheit erreicht

Der Bundestag hat am heutigen 19.12.2024 das Gesetz zur Verbesserung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts mit 600 Ja-Stimmen von 669 abgegebenen Stimmkarten für die Anträge zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Damit schützt der Gesetzgeber das Gericht vor politischer Unterwanderung. Mit einer gemeinsamen Erklärung hatten die Fraktionen von SPD, Die Grünen, CDU/CSU und FDP das Vorhaben erläutert und heute zur Abstimmung gebracht. Die gemeinsame Erklärung verlinken wir.

Der Antrag auf Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wurde ebenfalls angenommen und dies ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Die Grünen, FDP und die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und eines einzelnen Abgeordneten des BSW.

Preseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt den Vorgang in einer Presseerklärung.


Aktualisierung

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwürfen zugestimmt. Die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist also beschlossene Sache, die Gesetze müssen nur noch durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden.

Hintergrund

 

 

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Die juristischen Verbände der Republik hatten sich in einer Presseerklärung Anfang November gemeinsam für das Vorhaben eingesetzt.

Die RAK Freiburg hatte die Erklärung ebenfalls verbreitet, nachdem der Verfassungsblog lange vorher bereits auf die Schwachstellen hingewiesen hatte, die das Bundesverfassungsgericht angreifbar machten:

Resilienz des Rechtsstaats: Gemeinsame Presseerklärung

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Rechtsstaat | Prozessrecht | Kanzlei | Allgemeine Nachrichten | Rechtspolitik

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Änderung der Zuständigkeitswerte zum 01.01.2026

Ab 01.01.2026 Zuständigkeitswerte angehoben – Rechtsmittelstreitwerte ebenfalls | Postulationszwang hängt am Streitwert

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Resilienz | Bundesverfassungsgericht | Gerichtsentscheidung | Rechtsreferendare | Allgemeine Nachrichten | Rechtspolitik

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Einstweilige Anordnung gegen DNS-Überwachungsmaßnahme | Bundesverfassungsgericht BVerfG, 25.11.2025 – 1 BvR 2317/25

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Nunmehr 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen (FAO) / Briefkopf-, Informations- und Werberegeln vereinfacht (BORA)

rakfreiburg auf instagram

Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.

Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.