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Resilienz des Bundesverfassungsgerichts: Endlich Gesetz
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 das Gesetz zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet.
Zweidrittel-Mehrheit erreicht
Der Bundestag hat am heutigen 19.12.2024 das Gesetz zur Verbesserung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts mit 600 Ja-Stimmen von 669 abgegebenen Stimmkarten für die Anträge zur Änderung des Grundgesetzes verabschiedet. Damit schützt der Gesetzgeber das Gericht vor politischer Unterwanderung. Mit einer gemeinsamen Erklärung hatten die Fraktionen von SPD, Die Grünen, CDU/CSU und FDP das Vorhaben erläutert und heute zur Abstimmung gebracht. Die gemeinsame Erklärung verlinken wir.
Der Antrag auf Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wurde ebenfalls angenommen und dies ebenfalls mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, Die Grünen, FDP und die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und eines einzelnen Abgeordneten des BSW.
Preseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt den Vorgang in einer Presseerklärung.
Aktualisierung
Der Bundesrat hat den Gesetzesentwürfen zugestimmt. Die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist also beschlossene Sache, die Gesetze müssen nur noch durch den Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Hintergrund
Die juristischen Verbände der Republik hatten sich in einer Presseerklärung Anfang November gemeinsam für das Vorhaben eingesetzt.
Die RAK Freiburg hatte die Erklärung ebenfalls verbreitet, nachdem der Verfassungsblog lange vorher bereits auf die Schwachstellen hingewiesen hatte, die das Bundesverfassungsgericht angreifbar machten:
RAKtuell
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Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.


