Justitia mit Podcast-Mikrofon

Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht

Veröffentlicht am

„Freie Mitarbeit“ und Scheinselbständigkeit

BGH: "Freier Mitarbeiter" mit monatlich abzurufender Festvergütung trägt kein unternehmerisches Risiko, ist scheinselbständig.

BGH zu "Freie Mitarbeit" und Scheinselbständigkeit

„Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen.“ (Amtl. Leitsatz 1)

Mit Urteil vom 08.03.2022, BGH 1 StR 188/22, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Abgrenzung zwischen Scheinselbständigkeit und „freier Mitarbeit“ in Kanzlei als selbständiger Tätigkeit vorgenommen. Anknüpfungstatsache ist dabei das unternehmerische Risiko des „freien Mitarbeiters“. Wird durch diesen eine feste monatlich abgerufene Vergütung zugeführt, die nicht von den erzielten Umsätzen abhängt, liegt keine selbständige Tätigkeit als „freie Mitarbeit“ vor, sondern tatsächlich ein verdecktes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Dringende Empfehlung

Wir empfehlen daher, nur Modelle mit Umsatzbeteiligung einzusetzen, um einer strafrechtlichen Verurteilung und hohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu entgehen. Ansonsten ist nicht nur mit teurem Regress, sondern auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.

Logo RAKtuell mit Podcast-Mikrofon

Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

Pflichtverteidigung gesucht? Hier werden Sie fündig!

Notwendige Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ist enorm wichtig. Hier finden sie Pflichtverteidiger*innen!

Justitia mit Podcast-Mikrofon

Haftung | Allgemeine Nachrichten

Veröffentlicht am

OVG Schleswig: Dieselfahrzeuge auch nach Update rechtswidrig

OVG Schleswig bestätigt: Freigabebescheid des Kraftfahrtbundesamts zum VW Golf Diesel 2.0 mit Motortyp E189 ist rechtswidrig.

Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Mitgliederversammlung | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

Mitgliederversammlung 2025 – Bericht

Kurzbericht von der Mitgliederversammlung 2025: Jahresbericht – Satzungsänderungen – BRAK-Präsident Wessels