Justitia mit Podcast-Mikrofon

Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Berufspflichten | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht

Veröffentlicht am

„Freie Mitarbeit“ und Scheinselbständigkeit

BGH: "Freier Mitarbeiter" mit monatlich abzurufender Festvergütung trägt kein unternehmerisches Risiko, ist scheinselbständig.

BGH zu "Freie Mitarbeit" und Scheinselbständigkeit

„Für die Abgrenzung von sog. scheinselbständigen Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern einer Rechtsanwaltskanzlei ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung maßgebend; soweit die Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung wegen der Eigenart der Anwaltstätigkeit im Einzelfall an Trennschärfe und Aussagekraft verlieren, ist vornehmlich auf das eigene Unternehmerrisiko und die Art der vereinbarten Vergütung abzustellen.“ (Amtl. Leitsatz 1)

Mit Urteil vom 08.03.2022, BGH 1 StR 188/22, hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Abgrenzung zwischen Scheinselbständigkeit und „freier Mitarbeit“ in Kanzlei als selbständiger Tätigkeit vorgenommen. Anknüpfungstatsache ist dabei das unternehmerische Risiko des „freien Mitarbeiters“. Wird durch diesen eine feste monatlich abgerufene Vergütung zugeführt, die nicht von den erzielten Umsätzen abhängt, liegt keine selbständige Tätigkeit als „freie Mitarbeit“ vor, sondern tatsächlich ein verdecktes, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Dringende Empfehlung

Wir empfehlen daher, nur Modelle mit Umsatzbeteiligung einzusetzen, um einer strafrechtlichen Verurteilung und hohen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger zu entgehen. Ansonsten ist nicht nur mit teurem Regress, sondern auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.

Justitia mit Podcast-Mikrofon

Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Studierende | Berufsrecht

Veröffentlicht am

BVerfG: Kanzleidurchsuchung nur hinter hohen Hürden

BVerfG fordert "besonders sorgfältige Prüfung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit"!

Rechtsstaat | Kammerwesen | Allgemeine Nachrichten | Berufsrecht | Rechtspolitik

Veröffentlicht am

Änderungen der FAO und BORA treten zum 01.12.2025 in Kraft

Ab 01.12.2025: 5 statt 3 Jahre für praktische Erfahrungen in FAO / Werberegeln in § 6, § 8, § 10 BORA angepasst.

LEGAL ASSISTANT | Werbung | Stellenanzeige | Kanzlei | Kammerwesen | Rechtsfachwirte | Rechtsanwaltsfachangestellte | Ausbildung | Allgemeine Nachrichten

Veröffentlicht am

Azubi-Kampagne 2025: Werbepakete für Mitgliedskanzleien

Mitglieder der RAK Freiburg können Spots und Stills der Azubi-Kampagne 2025 "Werde LEGAL ASSISTANT!" als Pakete buchen.