Allgemeine Nachrichten
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Direkt zum BeraterPool
Mitglieder, die eine Beratung für Schüler- und Juniorenfirmen anbieten, sind hier direkt abrufbar!
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BeraterPool
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM) hat in Kooperation mit den Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen einen Beraterpool für rechtliche Fragen bei der Gründung einer Schüler- oder Juniorenfirma eingerichtet.
Was ist der BeraterPool?
Schüler- und Juniorfirmen mit Beratungsbedarf können sich dann direkt an die hier aufgelisteten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wenden. Die Beratung findet – je nach Anliegen – telefonisch oder ggf. vor Ort statt. Die Honorarabrechnungen können direkt beim WM eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Startup BW.
Teilnehmende Mitglieder
Sie wollen auch gefunden werden?
Wenn Sie Interesse daran haben, junge Menschen gegen ein kleines Honorar von derzeit 50,– € netto mit rechtlicher Beratung bei der Gründung von Schüler- und Juniorfirmen oder in deren Festigungsphase zu unterstützen, setzen Sie im Mitgliederbereich den Eintrag BeraterPool unter Einstellungen/weitere Einstellungen auf Ja. Dort können Sie auch viele andere Eintragungen verwalten.
BeraterPool ist Teil der Anwaltssuche
Wer das Merkmal aktiviert, ist auch durch eine Anwaltssuche im Suchfeld BeraterPool zu finden.
Kammerwesen | Berufsrecht | Rechtspolitik | Wahlen
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Mit dem alten § 190 BRAO wäre das nicht passiert
Auf den Hauptversammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer im Jahr 2024 wurde falsch ausgezählt, mit einer Auswirkung.
Kanzlei | Kammerwesen | Rechtsreferendare | Studierende | Berufspflichten | Berufsrecht
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Berufsrecht nach § 43f BRAO in 4 Modulen
Berufsrecht bei der RAK Freiburg zum Sonderpreis! Vier 2,5h-Module für je nur 50 €! 06.11.24 / 12.11.24 / 14.11.24 / 18.11.24
Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Berufsrecht | RVG und Gebühren
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BGH: Stundenhonorar + Einigungsgebühr in AGB unzulässig
BGH entscheidet: Auslagenpauschale, Einigungs- und Befriedigungsgebühr neben Stundensatz unzulässig in AGB.