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BGH schnappt sich Datenpannen-Revision

Das Leitentscheidungsverfahren scheint dringend nötig gewesen zu sein: Der BGH setzt die neuen Befugnisse am ersten Tag ein.

Das neue Leitentscheidungsverfahren

Der Bundesgerichtshof hat eine neue Kompetenz: Leitentscheidungsverfahren können genutzt werden, um über Revisionen zu entscheiden, die aus prozesstaktischen Gründen beendet werden. Nach dem seit heute, Donnerstag, 31.10.2024, geltenden Recht kann der BGH ein Verfahren zum Leitentscheidungsverfahren erklären und damit verhindern, dass die Rechtsfrage dem höchsten deutschen Zivilgericht wieder durch Revisionsrücknahme entzogen wird.

Einem Bericht des Beck-Verlags nach hat der Bundesgerichtshof zwei Revisionen noch an Tag des Inkfrafttretens des neuen Gesetzes festgehalten. In einem der Verfahren wurde die Revision bereits wieder zurückgenommen, was nach Berichten auf „Schweigegeldzahlungen“ zurückgeführt werden könne:

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-VIzr1024-prozess-meta-leitentscheidungsverfahren

Es wird also trotz Rücknahme der Revisionen gegen Facebook eine Klärung der Rechtsfrage erfolgen, ob ein Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz für Datenpannen besteht.

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