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BGH: Makler haften bei Diskriminierung

Der Bundesgerichtshof bestätigt die durch das OLG Düsseldorf festgestellte Haftung des Maklers für eine Diskriminierung.

Wohnungsmakler haftet für diskriminierende Auswahl

Sachverhalt

Eine Kundin mit pakistanischen Namen kontaktierte einen Makler zu einer Wohnungsanzeige und erhielt die Mitteilung, es seien keine Termine mehr verfügbar. Bei drei identischen Anfragen mit weit verbreiteten, typisch deutschen Nachnamen erhielt sie sogleich Termine. Der Makler hatte sich damit verteidigt, es komme nur eine Haftung seiner Auftraggeber in Betracht, keine eigene.

Die Entscheidung

Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation der Klägerin und des Oberlandesgerichts, welche beide eine große Schutzlücke sahen, wollte man alleine die Auftraggeber des Maklers haften lassen. Das diskriminierende Verhalten erfolge schließlich durch den Makler.

Volltext / Presseerklärung

Presseerklärung des Bundesgerichtshofs, BGH I ZR 129/25, 29.01.2026

Wir stellen ihnen eine dynamische Liste der Mitglieder zur Verfügung, die das Maklerrecht bearbeiten.


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