Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden
Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden in PRÄSENZ mit Universitäts-Prof.iR Dr. Christian Huber (RA und Gerichtssachverständiger für österreichisches Privatrecht) Preis: 160,- €.
Das Seminar bringt Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf den aktuellsten Stand der Rechtsprechung im Schadensrecht zum Personenschaden und umfasst folgende Themengebiete:
Vermögenspersonenschaden
- Erwerbsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse
- Unterhaltsersatz
Immaterieller Schaden
- Schmerzensgeld
- Hinterbliebenengeld
Bezüge zum Sozialversicherungsrecht
Abfindungsvergleich und Kapitalisierung
Datum / Uhrzeit:
11. Mai 2026, 09:00 - 17:00 Uhr
Dauer:
6 Stunden (2h Pause)
Preis:
160 Euro
Ort:
RAK Freiburg - Eisenbahnstraße 66, 79098 Freiburg

Foto: RA Dr. Christian Huber
RA Dr. Christian Huber
Prof. Huber, geboren 1955 in Linz, studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Johannes-Kepler-Universität Linz und habilitierte sich 1992 an der Universität Wien.
Nach Forschungsaufenthalten und Lehrvertretungen in Deutschland wurde er 1995 Professor an der Universität Augsburg und war von 1998 bis 2021 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der RWTH Aachen. Seine wissenschaftliche Arbeit konzentriert sich vor allem auf das deutsche und österreichische Schadenersatz- und Privatversicherungsrecht, zu dem er über 650 Veröffentlichungen verfasst hat. Neben seiner Forschung hielt er zahlreiche Fachvorträge und Fortbildungen für Juristen und Sachverständige in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Seit März 2021 ist er als Rechtsanwalt tätig und engagiert sich zudem im Institut für faire Schadensregulierung.
Ihm wurde eine Festschrift zum Schadensrecht gewidmet und als Autor wirkt er an zahlreichen Kommentaren mit. RA Dr. Christian Huber ist Träger des Richard-Spiegel-Preises der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Anmeldung
zum Seminar "Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden"
Kooperation mit dem Anwaltverein Freiburg
Wir veranstalten dieses Seminare gemeinsam mit dem Freiburger Anwaltverein. Die Rechtsanwaltskammer Freiburg stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung, die Vergütung des Dozenten wird zwischen den beiden Trägern im Maßstab der Anmeldungen verteilt. So ermöglichen wir den Mitgliedern der Kammer und des Vereins, die Veranstaltung jeweils über den Träger der Wahl zu buchen und stellen sicher, dass das Seminar auch stattfindet, was in Zeiten hoher Fluktuation bei Seminaren in Präsenz nicht gesichert ist.