Anwaltssuche der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Grundlegendes
Die Suche liefert immer mindestens einen Treffer, leere Suchergebnisse gibt es nicht.
Sonstige Qualifikationen
Zu sonstigen Qualifikationen reichen Sie bitte einen Nachweis auf der Geschäftsstelle ein, dann tragen wir beispielsweise auch eine Promotion oder einen Abschluss als Bankkauffrau/Bankkaufmann ein.
Ihre Daten – Ihre Kontrolle
Sie selbst können als Mitglied einen Teil der Daten jederzeit selbst ändern. Wie das geht, beschreiben wir gleich unterhalb der eigentlichen Suche.
Ihren eigenen Eintrag
…finden Sie unten in der dunkelblauen Fußzeile dieser Seite unter der Mitgliedsnummer.
Suche ...
Fachanwaltstitel bei Berufsausübungsgesellschaften
Berufsausübungsgesellschaften fungieren quasi als Magnet für die Fachanwaltstitel ihrer Gesellschafter*innen und zur Geschäftsführung befugter Personen. Alle Berechtigungen werden der BAG zugerechnet.
Frei änderbare Daten
Einen Teil der Daten in diesem Suchdienst darf nur die Geschäftsstelle als für die Daten verantwortliche Stelle (§ 31 BRAO) ändern, andere Daten wiederum kontrollieren Sie selbst. Aktuell sind das die folgenden Daten, zu denen wir hier jeweils erklären, wo Sie die Änderungen vornehmen können. Alle Änderungsoptionen finden Sie auch im Menü Einstellungen.
Eine genauere Erklärung zur Datenpflege finden Sie auf der entsprechenden Seite. Änderungen am Feld „Pflichtverteidigung“ wirken sich sofort in der Anwaltssuche aus, die Übernahme in die bundesweiten Daten des BRAV kann ein paar Tage benötigen.
Inlandsrecht
Stellen Sie für die Anwaltssuche ein, welche Rechtsgebiete Sie im Inlandsrecht bearbeiten.
Auslandsrecht
Stellen Sie für die Anwaltssuche ein, welche Rechtsgebiete Sie im Auslandsrecht bearbeiten.
Fremdsprachenkenntnisse
Stellen Sie für die Anwaltssuche ein, welche Fremdsprachen Sie beherrschen.
weitere Einstellungen
Stellen Sie in weitere Einstellungen ein, ob Sie Pflichtverteidigungen übernehmen oder dem BeraterPool angehören.
Fortbildungszertifikat
Qualifiziert durch Fortbildung
Mitglieder, die sich einem umfangreichen Programm des Fortbildungsnachweises unterziehen, dürfen für einen bestimmten Zeitraum ein Zertifikat Qualifiziert durch Fortbildung führen. Dieses wird (in Kürze) mit einem orangen Q als Logo in den Suchergebnissen dargestellt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet allen Rechtsanwält*innen die Möglichkeit, ihre umfangreichen Fortbildungstätigkeiten nach außen durch ein Zertifikat nachzuweisen. Wir haben dieses Zertifikat nunmehr in die Anwaltssuche integriert und erklären hier näher, wie Sie die Berechtigung erwerben:
- Ein Merkblatt zum Zertiifikat
- FAQ zum Zertifikat
- Das Antragsformular der BRAK
- Eine Liste zum Nachweis der Fortbildung
Den Antrag stellen Sie bitte unmittelbar bei der BRAK.