Fremdsprachen
Auf dieser Seite ermöglichen wir Ihnen, Fremdsprachenkenntnisse zu ändern, die in der Anwaltssuche zu Ihrer Person angezeigt werden. Aktuell begrenzen wir die Anzahl der wählbaren Fremdsprachen auf 8 pro Person. Wir beobachten, ob diese Begrenzung zu willkürlich ist und ob eine etwas größere Anzahl vielleicht auch noch vertretbar erscheint.
Sollten Sie eine Fremdsprache vermissen, melden Sie dieses bitte an die Redaktion. Wir werden diese nicht sofort auf Zuruf nachtragen, sehen aber die Vorschläge in unregelmäßigen Abständen durch und werden erforderlichenfalls Ergänzungen an der Liste vornehmen. Wir behalten uns auch vor, einzelne Einträge zu entfernen.