Fachanwaltschaft

Sportrecht

Die Fachanwaltschaft Sportrecht – Wann lohnt sich der Einsatz?

Eine Fachanwältin für Sportrecht oder ein Fachanwalt für Sportrecht muss besondere Kenntnisse in den rechtlichen Rahmenbedingungen des Sports nachweisen und muss diese aktuell halten. Insbesondere muss sie das Vereinsrecht und das Verbandsrecht, das Arbeitsrecht im Profisport, das Sportvertragsrecht, das Dopingrecht, das sportbezogene Haftungsrecht und das nationale und internationale Sportverbandsrecht einschließlich der Schiedsgerichtsbarkeit kennen. Auch Fragen des Medien- und des  Vermarktungsrechts sowie markenrechtliche Aspekte im Sportbereich gehören zum Umfang der Fachanwaltschaft.

Fachanwält*innen für Sportrecht beraten und vertreten Sportler*innen und Vereine, Verbände, Agenturen oder andere Akteur*innen des organisierten Sports. Sie treten bei Bedarf auch im Prozess vor staatlichen Gerichten und Sportschiedsgerichten. Teilweise sind sie als Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte in Vereinen beschäftigt.

Ihre Mandant*innen sind häufig

  • Profisportler*innen oder deren Berater*innen, z. B. bei Vertragsverhandlungen, Disziplinarverfahren oder Dopingvorwürfen
  • Sportvereine und -verbände bei Satzungsfragen, Lizenzierungsverfahren oder internen Konflikten
  • Trainer*innen und Betreuer*innen in arbeits- oder vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Agenturen und Sponsoren in Fragen der Sportvermarktung, Namens- oder Bildnutzungsrechte
  • Amateur- oder Breitensportler*innen, etwa bei Haftungsfragen im Trainings- oder Wettkampfbetrieb