Zwei Wahlen 2026
Im Jahr 2026 stehen zwei Wahlen an. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und beginnen Sie mit dem Einreichen von Wahlvorschlägen.
Beachten Sie bitte unbedingt:
Eine Kandidatur kann immer nur in einer Wahl erfolgen.
Die Kandidatur in einer der Wahlen schließt die Kandidatur in der anderen Wahl aus!
Reguläre Vorstandswahl 2026
Wie in allen geraden Jahren enden die Amtszeiten einer Hälfte des Vorstandes und werden entsprechend diese Positionen neu gewählt. Es enden die Amtszeiten von insgesamt 7 Vorstandsmitgliedern, wobei dieses Jahr durch die Neuordnung des Vorstandes über die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Freiburg auf der Mitgliederversammlung 2025 eine der 7 Vorstandspositionen dauerhaft endet. Die Amtszeit des Landgerichtsbezirks Waldshut-Tiengen endet, um die Repräsentation der Landgerichtsbezirke wieder anzugleichen.
Das Wahlausschreiben und weitere Unterlagen zur regulären Vorstandswahl finden Sie hier.
Vergrößerungswahl 2026
Ebenfalls in der Mitgliederversammlung 2025 wurde durch Änderung der Geschäftsordnung der RAK Freiburg beschlossen, dass zukünftig 17 anstelle der bislang 15 Vorstandsmitglieder den Vorstand bilden.
Da bei der Neuberechnung des Proporzes der Landgerichte festgestellt wurde, dass Waldshut-Tiengen einen Sitz aufgeben muss, sind statt 15 durch die reguläre Wahl insgesamt nur 14 Vorstandsmitglieder zu wählen, es müssen daher 3 weitere gewählt werden, um die Zahl von 17 zu erreichen. Eine Besonderheit ergibt sich dann aus dem Bundesrecht: Eine der drei neuen Amtszeiten endet bereits nach zwei Jahren, sie ist nach der Wahl durch Loswurf zu bestimmen.
Das Wahlausschreiben und weitere Unterlagen zur Vergrößerungswahl finden Sie hier.
Details zu den Wahlen
Reguläre Vorstandswahl 2026
In der regulären Vorstandswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten aus folgenden Landgerichtsbezirken gewählt:
2 x Landgericht Freiburg
3 x Landgericht Konstanz
1 x Landgericht Offenburg
Formalia
Der Wahlausschuss hat das Wahlausschreiben für die reguläre Vorstandswahl veröffentlicht. Wahlvorschläge für die reguläre Vorstandswahl reichen Sie bitte auf dem hier verlinkten Formular ein bis:
spätestens am 16.04.2026 – 12:00h
Vergrößerungswahl 2026
In der Vergrößerungswahl werden Kandidatinnen und Kandidaten aus folgenden Landgerichtsbezirken gewählt:
2 x Landgericht Freiburg
1 x Landgericht Konstanz
Formalia
Der Wahlausschuss hat das Wahlausschreiben für die Vergrößerungswahl veröffentlicht. Wahlvorschläge für die Vergrößerungswahl reichen Sie bitte auf dem hier verlinkten Formular ein bis
spätestens am 16.04.2026 – 12:00h
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Vorstandswahlen 2026 – Wahlausschreiben
Vorstandswahlen 2026 | Wahlausschreiben für BEIDE Wahlen veröffentlicht: Wahlvorschläge bitte bis 16.04.2026 – 12h – einreichen!
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