Vorstandswahl 2022
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer besteht aus 15 Mitgliedern, von denen jeweils die Hälfte alle zwei Jahre für eine 4-jährige Amtszeit gewählt werden. Wählbar sind nach § 65 BRAO alle Mitglieder, die den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausüben, wobei § 8 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg eine Repräsentation der verschiedenen Landgerichtsbezirke anordnet. Wählbarkeitshindernisse regelt § 66 BRAO.
Die Wahl findet nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg als elektronische Wahl statt.
Gewählt wird gemäß § 8 der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg nach Landgerichtsbezirken getrennt. Für einzelne Landgerichtsbezirke kann „keine gültige Stimmabgabe“ ausgewählt werden, ohne die Wahl in anderen Bezirken zu beeinflussen.
Im Vorstand endeten im Jahr 2022 die Amtszeiten von 7 Vorstandsmitgliedern, die sich wie folgt auf die Landgerichtsbezirke verteilen:
- 2 x Landgericht Freiburg
- RAin Beate Gibbs, Freiburg
- RA Stascha Straub, Freibur
- 3 x Landgericht Konstanz
- RA Christian Merz, Konstanz
- RA Klaus Reiser, Überlingen
- RAin Anges Randt-Rozgonyi, Bad Dürrheim
- 1 x Landgericht Offenburg
- Rechtsanwalt Dr. Ekkehard Müller, Lahr
- 1 x Landgericht Waldshut-Tiengen
- Rechtsanwalt Dieter Gröning, Waldshut-Tiengen
Der Wahlausschuss für die Vorstandswahl 2022 wurde durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg in der Vorstandssitzung vom 07.08.2021 bestimmt, der Vorsitzende in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses am 18.11.2021 durch diesen gewählt.
Der Ausschuss hat folgende Mitglieder
- RA Prof. Dr. Alexander Wichmann (Wahlleiter)
- RA Robert Phleps (stellv. Wahlleiter)
- RAin Andrea Werner
Stellvertreter sind
- RA Volker Blumenthal
- RAin Dr. Cornelia Feldmann
- RA Stefan Warthmann
Am 18.11.2021 um 15h hat sich der Wahlausschuss für die Vorstandswahl 2022 erstmals konstituiert und einen Vorsitzenden gewählt. Der Ausschuss hat sodann die Fristen für die Wahl beschlossen und ein Wahlausschreiben und ein Formular für Wahlvorschläge verabschiedet.
Die wichtigsten Fristen und Termine stellen wir hier dar:
- Auslegung Wählerverzeichnis von 18.02.2022 bis 18.03.2022
- Einreichung von Wahlvorschlägen bis 08.04.2022 – 12:00h
- Wahlhandlung von 20.05.2022 – 17:00h bis 20.06.2022 – 12:00h
- Prüfung der Wahl / Auszählung der Stimmen am 20.06.2022 – ab 13:00h
Im Auftrag des Wahlausschusses hat die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer das Wahlausschreiben mit den Informationen zur Wahl und der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen über die Kammermitteilungen per beA und an die wenigen Mitglieder, die im damaligen Zeitpunkt ihr beA nicht registriert hatten, auch per Post versandt. Wahlvorschläge sollen unter Verwendung des dafür vorbereiteten Formulars eingereicht werden.
FRIST – Einreichung Wahlvorschläge
Bis 08.04.2022 um 12h konnten Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von mindestens 10 Mitgliedern einschließlich des vorgeschlagenen Mitglieds unterstützt werden.
Der Wahlvorstand tritt zu seiner zweiten Sitzung am 08.04.2022 um ca. 13:00h zusammen und prüft die Wahlvorschläge. Die vorgeschlagenen Mitglieder aus allen gültigen Wahlvorschlägen sind in der nachfolgenden Wahl wählbar und erhalten die Gelegenheit, sich mit Informationen zur Person oder zum eigenen Programm auf der Internetseite zu präsentieren. Näheres regelt der Wahlvorstand in seinem zweiten Schreiben zur Wahl. Alle wählbaren Mitglieder erhalten außerdem die Gelegenheit, sich persönlich auf der Mitgliederversammlung 2022 am 20.05.2022 vorzustellen, die Redezeit ist aus Gründen der Chancengleichheit begrenzt.
Der Wahlvorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg für die Vorstandswahl 2022 hat am 8. April 2022 ab 13:05h getagt und alle Wahlvorschläge geprüft. Kein Wahlvorschlag war ungültig, alle Vorschläge entsprachen auch in der Anzahl der empfehlenden Mitglieder den satzungsmäßigen und gesetzlichen Anforderungen. Alle Unterstützerinnen und Unterstützer sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind insbesondere seit über fünf Jahren ununterbrochen im Beruf tätig. Alle Kandidatinnen und Kandidaten, die uns bereits entsprechende Unterlagen eingereicht haben, werden im Detail auf einer Seite dargestellt.
Zugang zum Wahlraum haben alle Wahlberechtigten per beA kurz vor dem Beginn der Wahl am 20.05.2022, 17:00h, erhalten. Das Schreiben enthielt die Kennnummer (im Bereich des Online-Wahlsystems „Wähler:innen-ID“) und Ihrem Passwort. Mit beiden Daten ist die Anmeldung im Wahlraum möglich.
Wahlraum
Der Wahlraum ist aufgrund Abschlusses der Wahl mittlerweile geschlossen.
(Bis ca. 13:50h am 21.05.2022 war hier versehentlich der sogleich folgende Link hinterlegt.)
Weitere Hinweise zum Wahlverfahren in der online-Wahl finden Sie hier hier.
Wahlzeitraum
Die Wahl begann am 20.05.2022 um 17:00h und endete am 20.06.2022 um 12:00h mittags.
Im Anschluss an das Ende der Wahl um 12:00h tagte am 20.06.2022 um 13:21h der Wahlausschuss, prüfte die Wahl und stellte das Ergebnis der Wahl fest.
Ablehnungsgründe?
Den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten wurde bis 23.06.2022, 18:00h Gelegenheit gegeben, Ablehnungsgründe nach § 67 BRAO vorzubringen.
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