Präsident Dr. Markus Klimsch
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg vertritt diese außergerichtlich und gerichtlich, ruft Vorstandssitzungen und die Kammerversammlung ein und leitet diese. Er vertritt die Kammer außerdem in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer und in Präsidentenkonferenzen und kann an Sitzungen der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer ohne Stimmrecht teilnehmen.
Das Präsidium und als Teil dessen auch der Präsident werden in geheimer Wahl jeweils nach einer turnusmäßigen Vorstandswahl vom Vorstand gewählt, eine Amtszeit dauert damit jeweils 2 Jahre.

Rechtsanwalt Dr. Markus Klimsch
Ist seit dem 22.06.2018 Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Er gehört dem Vorstand der Kammer seit 2008 an und war zuvor u.a. für Ausbildungsfragen zuständig.
Dr. Klimsch ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei SEK in Freiburg tätig, u.a. als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Dr. Klimsch ist außerdem Dozent an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Freiburg (VWA), an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg (DIA) sowie an weiteren Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (Steinbeis-Hochschule,Haufe-Akademie u.a.)
Schwerpunkt der Präsidentschaft
Stärkung der freien Anwaltschaft
Als Kammerpräsident ist Herrn RA Dr. Klimsch insbesondere am Erhalt einer freien, wettbewerbsfähigen Anwaltschaft und an einer Stärkung der Ausbildung in den Kanzleien gelegen. Er engagiert sich in dem noch immer neuen Bereich
Legal-Tech
Dieses Schlagwort beschreibt einen bunten Strauß an Feldern, in denen Technik mehr und mehr Einfluss auf juristische Dienstleistungen nimmt. So sehr technische Unterstützung bei der täglichen Arbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wünschenswert ist, muss jedoch darauf geachtet werden, dass nicht Algorithmen die unabhängige Erbringung von Rechtsdienstleistungen gefährden. Verbraucher müssen vor unseriösen Anbietern geschützt werden — die individuelle Beratung des Rechtssuchenden durch seine Anwältin oder seinen Anwalt kann weder durch standardisierte Formularverträge noch durch künstliche Intelligenz ersetzt werden.
Interview
Dr. Markus Klimsch gab kurz nach Amtsantritt Christian Rath (Badische Zeitung / taz) ein Interview zum Strukturwandel in den Kanzleien, den Perspektiven und Vorlieben junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Interview „Junge Anwälte verzichten auf Geld“ können Sie auf der Seite der Badischen Zeitung nachlesen.

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Fehlt das Datum der Zustellung auf einem Umschlag im Briefkasten, ist für den Fristbeginn der tatsächliche Zugang entscheidend.
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Seminar mit RA Martin W. Huff zu § 43f BRAO – Juni 2023
"Große BRAO-Reform" verlangt Nachweis von Berufsrechtskenntnissen nach § 43f BRAO von ab dem 01.08.2022 zugelassenen Mitgliedern