Präsident Prof. Dr. Markus Klimsch
Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg vertritt diese außergerichtlich und gerichtlich, ruft Vorstandssitzungen und die Kammerversammlung ein und leitet diese. Er vertritt die Kammer außerdem in der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer und in Präsidentenkonferenzen und kann an Sitzungen der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer ohne Stimmrecht teilnehmen.
Das Präsidium und als Teil dessen auch der Präsident werden in geheimer Wahl jeweils nach einer turnusmäßigen Vorstandswahl vom Vorstand gewählt, eine Amtszeit dauert damit jeweils 2 Jahre.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Klimsch
Ist seit dem 22.06.2018 Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Er gehört dem Vorstand der Kammer seit 2008 an und war zuvor u.a. für Ausbildungsfragen zuständig.
Professor Dr. Klimsch ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei SEK in Freiburg tätig, u.a. als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klimsch lehrt an der Steinbeis-Hochschule, an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Freiburg (VWA), an der Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg (DIA) sowie an weiteren Fort- und Weiterbildungseinrichtungen (Haufe-Akademie u.a.).
Schwerpunkt der Präsidentschaft
Stärkung der freien Anwaltschaft
Als Kammerpräsident ist Herrn RA Prof. Dr. Klimsch insbesondere am Erhalt einer freien, wettbewerbsfähigen Anwaltschaft und an einer Stärkung der Ausbildung in den Kanzleien gelegen. Er engagiert sich im Bereich Legal-Tech, der auch mit dem Thema „Zukunft der Anwaltschaft“ zusammenhängt: In einem sich ständig und schnell verändernden Rechtsdienstleistungsmarkt muss die „Marke“ Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin gestärkt werden, damit das Recht und die Rechtsberatung nicht zur „Ware“ verkommt. Ein starker Rechtsstaat braucht nicht nur eine funktionsfähige Justiz, sondern auch Garanten für den Zugang zu dieser Justiz und eine professionelle Vertretung der Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten. Nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterliegen den strengen Vorgaben des anwaltlichen Berufsrechts, deren Einhaltung die Rechtsanwaltskammer überwacht.
Interview
Prof. Dr. Markus Klimsch gab kurz nach Amtsantritt Christian Rath (Badische Zeitung / taz) ein Interview zum Strukturwandel in den Kanzleien, den Perspektiven und Vorlieben junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das Interview „Junge Anwälte verzichten auf Geld“ können Sie auf der Seite der Badischen Zeitung nachlesen.
Öffentlichkeitsarbeit liegt RA Dr. Klimsch am Herzen und so ist es nur folgerichtig, dass die BRAK ihn ab dem Januar 2024 in den Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit berufen hat.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
LAG BW: wann handelt der doppelt Zugelassene als RA?
Durch Syndikusrechtsanwalt auf Briefpapier des Arbeitgebers eingelegte Berufung ist unwirksam – auch bei doppelter Zulassung.
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Rechtsreferendare | Studierende | Berufsrecht
Veröffentlicht am
Begründetes PKH-Gesuch ist keine Berufungsbegründung
Der Bundesgerichtshof weist das OLG Hamburg zurecht: Auch ein ausführlich begründeter PKH-Antrag ist keine Berufungsbegründung
Prozessrecht | Gerichtsentscheidung | Kanzlei | Rechtsfachwirte | Studierende | Rechtsanwaltsfachangestellte | Berufspflichten | Syndikusrechtsanwälte | Allgemeine Nachrichten | beA | Berufsrecht
Veröffentlicht am
BGH: beA-Nutzungspflicht auch in eigenen Sachen
BGH stellt klar: Pflicht zur elektronischen Übermittlung besteht auch in privaten Angelegenheiten eines Anwaltes.