Was ist dieses Formular?

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg ist nach § 8 Abs. 1 S. 1 Mitteilungsverordnung zu § 93a Abgabenordnung seit dem 01.01.2025 verpflichtet, elektronische Meldungen über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Personen zu machen. Zu melden sind dabei alle Zahlungsvorgänge, die nicht auf Geschäftskonten erfolgen.

Gemeldet werden durch die Kammer alle nicht auf Ihr Geschäftskonto erfolgenden Zahlungen samt dem jeweiligen Gegenstand der Zahlung.

Sie müssten daher bitte für alle Zahlungsvorgänge seitens der Rechtsanwaltskammer die nachfolgende Erklärung auszufüllen. Änderungen können ebenfalls nur über das nachfolgende Formular erklärt werden. Bitte nehmen Sie unterjährig keine Wechsel zwischen privaten und geschäftlichen Konten vor!

Ich bitte um Auszahlung aller Ehrenamtsentschädigungen auf das nachfolgend beschriebene Konto. Etwaige Änderungen werde ich ebenfalls mit diesem Formular mitteilen.

Erklärung zu Konten für Ehrenamts-Entschädigungen