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BRAK: Rechtsanspruch auf Abschiebehaft–Beistand beibehalten!
BRAK: Rechtsanspruchs auf anwaltliche Unterstützung in Abschiebehaft muss in einem Rechtsstaat erhalten bleiben!
Abschiebehaft-Beistände müssen erhalten bleiben
§ 62d AufenthaltsG regelt, dass noch nicht anwaltlich vertretenen Ausreisepflichtigen im Falle der Verhaftung zur Durchsetzung ihrer Ausreise ein anwaltlicher Beistand zu bestellen ist, soweit ein solcher nicht bereits besteht.
Der Bundesrechtsanwaltskammer ist zu Ohren gekommen, dass die Bundesregierung bereits in der kommenden Woche über die Aufhebung dieser Regelung beraten will. Die BRAK stellt sich mit klaren Worten gegen dieses Ansinnen:
Die BRAK sieht in Aufhebung des Rechts auf Abschiebehaftbeistand die Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Die Presseerklärung stellt heraus, dass rechtswidrige Inhaftierungen keine Kleinigkeit und leider auch keine Seltenheit sind. In einem Rechtsstaat dürfen sie auch nicht einfach hingenommen werden, es ist vielmehr eben durch anwaltlichen Beistand sicherzustellen, dass Menschen sich gegen eine möglicherweise rechtswidrige Inhaftierung wehren können. Die Regelung hat eine Regelungslücke und eklatante Lücke in der Rechtsstaatlichkeit beseitigt, die Abschaffung des § 62d AufenthaltsG wäre damit eklatant rechtsstaatswidrig.
Wir verlinken BRAK-Pressererklärung Nr. 15 und zitieren Leonora Holling, Schatzmeisterin der Bundesrechtsanwaltskammer:
„Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar! Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht. Rechtswidrige Inhaftierungen sind alles andere als selten!“
Hintergrund: Das Rückführungsverbesserungsgesetz
Mit dem Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen (Rückführungsverbesserungsgesetz) wurde am 27.02.2024 erstmals ein Rechtsanspruch auf anwaltliche Unterstützung im Falle der Ingewahrsamnahme in Abschiebehaft begründet. Ein +überfälliger Schritt in einem Rechtsstaat, der rechtswidrige Inhaftierungen nicht einfach ignorieren darf und deshalb Hilfsangebote bereitstellen muss.
Die BRAK berichtete in einem Beitrag über das damals neue Gesetz.
Suchseiten Abschiebehaft-Beistände
Unterseite Abschiebehaft-Beistände
Um den Rechtsanspruch aus dem Rückführungsverbesserungsgesetz praktisch durchsetzbar zu machen, hat die RAK Freiburg eine Suchseite erstellt, auf der alle Mitglieder aufgelistet werden, die sich als Beistände in Abschiebehaft-Sachen anbieten.
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