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Zwischenziel erreicht: Ein weiteres Jahr Sammelanderkonten
BRAK Verhandlungs-Erfolg: Nichtanwendungserlass des BMF zum Common Reporting Standard wird um ein Jahr verlängert!
Nichtanwendungserlasse zu Common Reporting Standards verlängert
Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte das Präsidium beauftragt, Verhandlungen über eine Vereinbarung mit den Beteiligten (Bankenverbänden und Ministerien) zu führen. Ziel der Vereinbarung ist eine Verständigung über eine Schnittstelle zur automatisierten Prüfung der Daten. Zwischenziel die Verlängerung des zum 31.12.2025 auslaufenden Nichtanwendungserlasses.
Dieses Zwischenziel wurde nun erreicht, der Nichtanwendungserlass wurde bis zum Ende des Jahres 2026 verlängert. Nun ist es an den Beteiligten, bis zu dessen Ende eine Lösung für den automatisierten Datenaustausch zu erarbeiten, zu testen und zu installieren. Das produktive System soll bis Mitte 2027 stehen, ein weitere Verlängerung des Nichtanwendungserlasses gegen Ende des Jahres 2026 ist also zu erwarten, soweit der Projektfortschritt dies erlaubt.
Die BRAK meldet den Erfolg ausführlich in ihrer Presseerkärung 13/2025.
RAKtuell
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Änderung der Zuständigkeitswerte beschlossen
Bundestag beschloss Gesetzesentwurf am 13.11.2025 mit Änderungen, Bundesrat sah keinen Vermittlungsbedarf.
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Reformbedürftige Reformvorschläge im Anwaltsberufsrecht?
Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht: Die Reformvorschläge des BMJV zum Anwaltsberufsrecht haben Macken.
rakfreiburg auf instagram
Zur LEGAL ASSISTANT-Kampagne hat die RAK Freiburg einen instagram-Auftritt gestartet. Wir experimentieren noch, wie wir uns präsentieren. Lasst uns Feedback und Kommentare da, wie euch der Auftritt gefällt.
Wir wollen der Generation der zukünftigen Mitarbeiter*innen dort zeigen, welche spannenden juristischen Beruf es gibt, wo sie sich aufhält und instagram ist einer dieser Orte.

