Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Freiburg ist zuständig für die Bearbeitung von Beschwerden über die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Überprüft werden kann und darf dabei nur, ob ein Mitglied gegen berufsrechtliche Regelungen verstoßen hat.
Bevor Sie eine Beschwerde erheben, prüfen Sie bitte anhand dieses Informationsblattes, ob Sie mit der Beschwerde das von Ihnen verfolgte Ziel erreichen können.
Beschwerden zu Mandaten werden durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg nur bearbeitet, wenn sie unterschrieben sind. Dabei genügt uns aber ein Scan oder ein Fax der Beschwerde.