Mit Betroffenheit nehmen wir von unserem
allzu früh verstorbenen Kollegen

Rechtsanwalt Matthias Schollen

Abschied.
Er hat die Gründung unseres Vetrauensschadenfonds vorangetrieben
und diente als dessen Vorsitzender bis zu seinem Tod in besonderen
Maße dem Ansehen der Anwaltschaft.
Die Südbadsiche Anwaltschaft trauert um einen engagierten und
geschätzten Kollegen.

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg e.V.

Vertrauensschadenfonds

Der Berufsstand des Anwaltes steht neben dem des Pfarrers hoch in der Gunst der Öffentlichkeit. Anwälte genießen nach wie vor in hohem Maße das Vertrauen der Bevölkerung. Dennoch gibt es Ausnahmefälle, in denen Anwälte durch strafbares Handeln ihre Mandanten schädigen.

Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Freiburg sind sich bewusst, dass durch rechtswidriges Verhalten von Kolleginnen und Kollegen nicht nur viel menschliches Leid verursacht wird, sondern auch das Vertrauen zur gesamten Anwaltschaft in Mitleidenschaft gezogen wird. Daher setzten die Mitglieder der Freiburger Rechtsanwaltskammer im Dezember 1999 ein Zeichen der Solidarität mit den Geschädigten. Den Opfern soll künftig geholfen werden. Die Anwälte beschlossen einstimmig die Gründung eines „Vertrauensschadenfonds bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg e. V.“. Natürlich kann ein solcher Fonds nicht alle und zu 100 % erlittene Schäden ausgleichen. Das Ziel besteht vielmehr darin, soziale Härten zu vermeiden.

Nach München ist dies erst die zweite Einrichtung dieser Art.

Wie funktioniert der „Feuerwehrfonds“?

Das Fondsvermögen wird gespeist durch Bußgeldzahlungen, die von Gerichten verhängt werden, durch Ordnungs- und Geldstrafen, die bisher der Kammer zuflossen und Mitgliedsbeiträge. Mitglied werden kann jede Anwältin und jeder Anwalt aus dem Kammergebiet der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Spenden sind ebenfalls willkommen und sind steuerbegünstigt. Auskünfte darüber erteilt Rechtsanwalt Konrad Frank aus Laufenburg, Telefon 07763-3800.

Wer wird durch den Fonds entschädigt?

Folgende Voraussetzungen müssen unbedingt vorliegen:

1. Es muss sich um einen Schadensfall handeln, der durch ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg verursacht wurde.
2. Der Schaden darf nicht von der jeweiligen Haftpflichtversicherung des schädigenden Anwalts gedeckt sein.
3. Der Geschädigte darf keinen anderweitigen Ausgleich, z. B. vom Schädiger, erhalten haben.
4. Die Zahlung eines Ausgleichs an den Geschädigten muss sozial dringend geboten sein, § 53 Ziffer 2 AO.
5. Die Obergrenze der Ausgleichsumme liegt bei 25.000 EUR.

Ein Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlung besteht nicht. Die vorgetragenen Fälle werden durch den Vereinsvorstand geprüft und entschieden. Anfragen bitte an: Rechtsanwaltskammer Freiburg, Gartenstraße 21, 79098 Freiburg, Tel 0761-32563.

Spendenkonto: Deutsche Bank 24 Freiburg, Konto 26 8888 5, BLZ 68070024