Geprüfte/r Rechtsfachwirt/-in

Fortbildungslehrgänge zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/in

Es ist ein neuer Lehrgang zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/in geplant:

in Freiburg vom 20.10.2012 bis Ende Januar 2014 
berufsbegleitend samstags, jeweils von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Informieren Sie sich - kostenlos und unverbindlich:

am 20. Juni 2012 und 18. September 2012, jeweils um 17:30 Uhr.

Der Ort der Informationstermine ist noch offen und wird rechtzeitig hier bekannt gegeben.

 

Informationen zu dem Lehrgang zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/in erhalten Sie

direkt bei der Fa. Concepte Mühl.

Beratung und Anmeldung:

Concepte Mühl  
Frau Roswitha Mühl     
Häglestraße 17           
79232 March  
Tel.: 07665 / 400910                                     
r.muehl(at)concepte-muehl.de   

Berufsprofil

Als Rechtsfachwirt/in leiten Sie die Kanzlei der Anwaltspraxis und tragen erheblich zur Entlastung des Rechtsanwalts bei. Dabei verfügen Sie über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das Sie zur selbständigen Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt.

Rechtsfachwirte sind mit fachübergreifenden Aufgaben wie etwa der Bearbeitung von Kostenbeschwerden oder Vollstreckungsverfahren betraut. Sie sind verantwortlich für die Büroorganisation, bereiten Personalentscheidungen vor und führen Mitarbeitergespräche.

Zielgruppe

Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltsfachangestellte sowie Mitarbeiter/innen mit einschlägiger Berufspraxis in Rechts-/ Inkassoabteilungen von Industrie- und Handelsunternehmen, Versicherungen und Banken.

Abschluss

Durch die Rechtsverordnung anerkannter Abschluss als "geprüfte/ Rechtsfachwirt/in".

Lehrgangsinhalte

A. Büroorganisation und Verwaltung

B. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung

C. Mandantenbetreuung im Kosten- Gebühren- und Prozessrecht

D. Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht

Lehrgangsorte

Freiburg, Villingen-Schwenningen und Konstanz. Die Lehrgänge finden immer am Samstag statt.

Prüfung

Die schriftliche Prüfung findet am Ende des Lehrgangs statt. Die mündliche Prüfung besteht aus einer praxisorientierten Situationsanalyse mit anschließendem Fachgespräch.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r, Notarfachgestellte/r, oder Patentanwaltsfachangestellte/r sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige, einschlägige Berufspraxis.

Über die Zulassung entscheidet ausschließlich die Rechtsanwaltskammer Freiburg.

Als Anerkennung für besonders gute Leistungen bei dem Abschluss zur Geprüften Rechtsfachwirtin/Geprüfter Rechtsfachwirt vergibt die Rechtsanwaltskammer Freiburg folgende Preise für die drei Lehrgangsbesten:

1. Preis: 800,00 €
2. Preis: 600,00 €
3. Preis: 400,00 €.
Liegen die Ergebnisse über 91 Punkte, gibt es auf jeden Rang zusätzlich 200,00 €.

Fachhochschul-/Hochschulzugangsberechtigung für Geprüfte Rechtsfachwirte/Rechtsfachwirtinnen

Nachdem die Fortbildungsprüfung zum/r Geprüften Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin verbunden mit einer 4-jährigen Berufspraxis als Fachhochschulzugangsberechtigung an der Fachhochschule Nordhessen anerkannt wurde, hat die Rechtsanwaltskammer Freiburg eine Nachfrage beim Justizministerium Baden-Württemberg hinsichtlich einer gleichartigen Fachhochschul-/Hochschulzugangsberechtigung in Baden-Württemberg gestellt.

Nach der rechtlichen Überprüfung der entsprechenden Fachabteilung im Ministerium wurde mitgeteilt, dass Geprüften Rechtsfachwirten/Rechtsfachwirtinnen unter den Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 Landeshochschulgesetz (LHG) i.V.m. §§ 1 ff. der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) auch in Baden-Württemberg eine Fachhochschul-/ Hochschulzugangsberechtigung eingeräumt wird.

Ausgangspunkt ist hierbei, dass der Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ eine staatlich anerkannte Fortbildung darstellt und daher als gleichwertige berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 3 LHG einzustufen ist (vgl. § 1 Abs. 3 der Verordnung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“, BGBl. 2001, S. 2250 ff.). Geprüfte Rechtsfachwirte/Geprüfte Rechtsfachwirtinnen besitzen daher in Baden-Württemberg unter den weiteren Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 4 LHG i.V.m. §§ 1 ff. der BerufsHZVO die Fachhochschul-/Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang. Insoweit kommen Studiengänge mit schwerpunktmäßig juristischem Inhalt in Betracht, wie zum Beispiel das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, der Studiengang zum/r Diplom-Rechtspfleger/in (FH) an der Fachhochschule Schwetzingen oder auch der Studiengang „Bachelor-Wirtschaftsrecht“ an der Fachhochschule Pforzheim.

Eine abschließende Entscheidung über die fachliche Entsprechung gemäß § 3 BerufsHZVO liegt allerdings in der Zuständigkeit der Hochschulen (§ 5 BerufsHZVO).

Einzelheiten hierzu ergeben sich aus einem Merkblatt des für Zulassungsregelungen zuständigen Wissenschaftsministeriums, auf welches verwiesen wird:

http://mwk.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/pdf/hochschulen/Fragen_zu_BerufsHZV09.pdf

Sofern sich Geprüfte Rechtsfachwirte/Rechtsfachwirtinnen für einen ihrem Abschluss fachlich nicht entsprechenden Studiengang interessieren, ist die Hochschulzugangsbe-rechtigung von einer erfolgreich absolvierten Eignungsprüfung abhängig (§ 59 Abs. 2 LHG i.V.m. §§ 7 ff. BerufsHZVO).