Der Präsident

Dr. Michael Krenzler

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Anwaltschaft heiße ich Sie herzlich willkommen auf unserer Homepage. Als Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg sehe ich meine Aufgabe nicht nur in der Vertretung anwaltlicher Interessen. Eine unserer vordringlichen Aufgaben ist es vielmehr, gesetzgeberische Vorhaben und Änderungen kritisch zu begleiten und Sorge dafür zu tragen, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben und von unabhängigen, qualifizierten Rechtsanwälten durchgesetzt werden können.

 

Aktuelle rechtspolitische Themen

Aufgabe der Anwaltschaft ist es, in den gegenwärtigen Zeiten der Sparzwänge besonders aufmerksam darüber zu wachen, dass der Zugang zum Recht für jeden Bürger nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Die Wiedervorlage einer ganzen Reihe von Gesetzentwürfen, die in der vergangen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnten, ist nämlich gerade auf derartige Einschränkungen gerichtet. So sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes die Erhöhung der Berufungssumme von € 600,00 auf € 1.000,00 vor. Bedenkt man, dass viele Menschen in der Bundesrepublik über kein höheres Nettoeinkommen als € 1.000,00 verfügen und die Berufungssumme bei einem Rechtsstreit um einen Betrag von bis zu € 2.000,00 und einem Ausgang des Rechtsstreits im Verhältnis ein Halb zu ein Halb dazu führt, dass die Entscheidung eines Gerichts nicht mehr einer Überprüfung im Berufungsrechtszug zugänglich ist, erscheint diese geplante Gesetzesänderung als äußerst bedenklich.

Gleiches gilt für den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gerichtsgebühren für das Berufungsverfahren. Denn schon jetzt sind die Bürger und Bürgerinnen mit einer Vorauszahlungsverpflichtung der gesamten Gerichtskosten für einen Rechtsstreit im ersten Rechtszug belastet. Außerdem ergäben sich aus einer solchen Vorauszahlungsverpflichtung eine Reihe von Komplikationen, die das Berufungsverfahren erheblich verzögern und seine Effizienz dadurch vermindern würden.

Für Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen würde ein weiterer Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe den Zugang zum Recht ebenfalls erheblich erschweren. Auch wenn einem gelegentlichen Missbrauch der Prozesskostenhilfe entgegengewirkt werden muss, darf der gleichberechtigte und wirksame Zugang zum Recht für alle Bevölkerungsschichten doch nicht beeinträchtigt werden. Zu beobachten ist in diesem Zusammenhang leider auch schon seit einigen Jahren eine nicht nur äußerst restriktive, sondern teilweise auch gesetz- und verfassungswidrige Praxis bei der Gewährung von Beratungshilfe. Den hierfür zuständigen Rechtspflegern mussten deshalb schon wiederholt durch von Rechtsanwälten eingelegte Verfassungsbeschwerden die Grenzen ihrer Entscheidungsbefugnisse aufgezeigt werden.

Sehr sorgfältig wird auch zu prüfen sein, wie sich die beabsichtigte Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens auf den Rechtschutz der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Der Anspruch der Gläubiger auf zügige Durchsetzung ihrer berechtigten Forderung ist mit dem grundrechtlich gebotenen Schuldnerschutz in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Einschränkungen des Rechtsschutzes in Gestalt einer Einschränkung der freien Anwaltswahl findet sich im privaten Bereich auch verstärkt bei den Rechtsschutzversicherern. Mit Angeboten, einem Versicherungsnehmer den Selbstbehalt zu erlassen oder auf eine Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse zu verzichten, versuchen die Versicherungsgesellschaften, ihre Versicherungsnehmer zur Beauftragung von „Vertrauensanwälten“ zu veranlassen. Dies sind aber keine „Vertrauensanwälte“ der jeweiligen Versicherungsnehmer, sondern natürlich der Rechtsschutzversicherer, sodass ihre Unabhängigkeit mit Fug und Recht bezweifelt werden darf.

Dr. Michael Krenzler
Präsident