Aktuell

Dr. Michael Krenzler erneut zum Vizepräsdienten der BRAK gewählt

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Rechtsanwalt, Dr. Michael Krenzler, wurde zum dritten Mal als Vizepräsident in das sechsköpfige Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt. Seit 2003 übt er diese Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Kündigungsschreiben darf auch an Ehegatten an dessen Arbeitsplatz ausgehändigt werden

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wird als Willenserklärung unter Abwesenden erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugegangen ist -  soweit die Theorie. In der Praxis wird immer wieder darüber gestritten, ob eine Kündigung wirksam zugegangen ist oder nicht. Für die Berechnung der Kündigungsfristen ist dies von großer Bedeutung. So war es auch in einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Juni des Jahres entschieden hatte. Gilt das Kündigungsschreiben als zugegangen, wenn es dem Ehegatten an dessen Arbeitsplatz  übergeben wird? Die Vorinstanzen beantworteten diese Frage unterschiedlich. Das BAG gab dem beklagten Unternehmen Recht und wies die Klage einer ehemaligen Assistentin der Geschäftsleitung ab. Diese hatte am 31. Januar 2008 nach einer betrieblichen Auseinandersetzung ihren Arbeitsplatz verlassen. Noch am selben Tag verfasste ihr Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben und kündigte das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 29. Februar 2008. (Das Kündigungsschutzgesetz fand auf dieses Arbeitsverhältnis keine Anwendung). Ein Bote übergab das Kündigungsschreiben dem Ehemann der Klägerin an dessen Arbeitsplatz, einem Baumarkt. Der Ehemann der Klägerin ließ das Schreiben zunächst an seinem Arbeitsplatz liegen und reichte es erst am 1. Februar 2008 an die Klägerin weiter. Mit ihrer Klage wollte die Klägerin festgestellt wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht mit dem 29. Februar 2008, sondern erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende mit dem 31. März 2008 beendet worden ist. Ein Monatslohn stand auf dem Spiel. Nach der Verkehrsanschauung war der Ehemann der Klägerin bei der Übergabe des Kündigungsschreibens am Nachmittag des 31. Januar 2008 Empfangsbote. Dem steht nicht entgegen, dass das Schreiben dem Ehemann der Klägerin an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt und damit außerhalb der Wohnung übergeben wurde. Entscheidend ist, dass unter normalen Umständen nach der Rückkehr des Ehemanns in die gemeinsame Wohnung mit einer Weiterleitung des Kündigungsschreibens an die Klägerin noch am 31. Januar 2008 zu rechnen war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Juni 2011
Aktenzeichen: AZR 687/09

Grunderwerbssteuer wird erhöht

Die neue grün-rote Landesregierung hat die Erhöhung der Grunderwerbssteuer (GrESt) von 3,5 auf 5 Prozent im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Zuvor hatte schon der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, weil er die Bemessung der Grunderwerbssteuer für verfassungswidrig hält. Die GrESt wird nach einem einheitlichen Steuersatz für alle Erwerbsvorgänge erhoben. Im Regelfall wird die Bemessungsgrundlage nach dem Wert der Gegenleistung bestimmt. In Ausnahmefällen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach den Grundbesitzwerten. Damit könnte Schluss sein, wenn das BVerfG andere Bewertungsregeln fordert. Zudem wurde im „Ländle“ die Erhöhung der Grunderwerbssteuer um eineinhalb Prozentpunkte bereits beschlossen. Da die Bundesländer über die Höhe des Steuersatzes selbst entscheiden, muss die neue Landesregierung nicht auf die Entscheidung des BVerfG warten. Sie kann jederzeit ein Gesetz zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf den Weg bringen. Wer noch in den Genuss der niedrigeren Steuersätze kommen will, sollte geplante Übertragungen von Grundstücken und Geschäftsimmobilien rasch vorziehen. Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten!

Mai 2011

Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Dr. Michael Krenzler

Freie Anwaltschaft in Südbaden – 65 Jahre Rechtsanwaltskammer Freiburg

Festakt im Amtgericht Freiburg

Im früherer Schwurgerichtssaal bleib kein Stuhl blieb unbesetzt. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, Dr. Michael Krenzler, begrüßte die zahlreich erschienen Gäste. Der Landesjustizminister, die gesamte Repräsentanz der südbadischen Justiz, frühere Vorstandsmitglieder, Vertreter der Rechtsanwaltskammern aus allen Teilen der Republik, der Anwaltvereine, der Steuerberaterkammer, der Berufsschulen und aus der Politik zeigten durch ihre Anwesenheit, welchen Stellenwert sie der südbadischen Rechtsanwaltskammer einräumen. In seiner Begrüßungsansprache dankte Dr. Krenzler zunächst dem Hausherrn des heutigen Amtsgerichts, Präsident Dr. Kummle, dafür, dass er die Möglichkeit gegeben hatte, den Festakt im historischen Gründungssaal abzuhalten. Dies bestätige einmal mehr das gute Verhältnis zwischen Anwaltschaft und Justiz im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg. Dies zeige sich auch im Erscheinen der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Frau Dr. Hügel, und der Präsidenten aller fünf Landgerichte im Kammerbezirk. 

In seiner Ansprache betonte Dr. Krenzler den Wert der anwaltlichen Selbstverwaltung. Vornehmste Aufgabe dieser Selbstverwaltung sei die Sicherung der Stellung der Anwaltschaft im System der Rechtspflege und damit die Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit anwaltlicher Berufsausübung. Alternative zur Selbstverwaltung sei nicht, wie so mancher meine, ihre Abschaffung und damit eine noch größere Unabhängigkeit und Freiheit für die Anwaltschaft, sondern die Staatsverwaltung. Denn der Gemeinwohlbezug anwaltlicher Tätigkeit erfordere nun einmal Verpflichtungen der Anwaltschaft auf hohe Maßstäbe der Qualität und Integrität ihrer Dienstleistung und die Durchsetzung dieser Verpflichtungen.

Er schloss seine Ansprache mit der Feststellung, dass die anwaltliche Selbstverwaltung von und durch das Ehrenamt lebe. Die Mitglieder der Kammervorstände, der Fachanwalt – Prüfungsausschüsse und der Anwaltsgerichte seien samt und sonders nur ehrenamtlich tätig. Er erinnerte daran, dass diese Tätigkeit mit viel Zeitaufwand und Arbeit verbunden sei, die ohne eine professionelle Unterstützung durch die Geschäftsführung und die Mitarbeiter auf den Geschäftsstellen der regionalen Rechtsanwaltskammern und der Bundesrechtsanwaltskammer überhaupt nicht geleistet werden könne. Er dankte allen im Ehrenamt tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, den früheren Vorständen, insbesondere seinem Vorgänger im Amt, Dr. Paul Selbherr. Dr. Krenzler hob hervor, dass sich die Kammerarbeit immer durch große Kontinuität ausgezeichnet habe.

Im nachfolgenden Grußwort griff Justizminister, Prof. Dr. Ulrich Goll, einige Gedanken des Präsidenten auf. Er befürwortete die anwaltliche Unabhängigkeit und ging auf die von der Anwaltschaft geforderte Anhebung der Anwaltsvergütung ein. Diese solle noch in dieser Legislaturperiode kommen, stellte er in Aussicht. Er erinnerte auch daran, dass zur Gründungsversammlung der Rechtsanwaltskammer Freiburg vor 65 Jahren rund 60 % der damals zugelassenen Rechtsanwälte erschienen waren. Wenn man diesen hohen Anwesenheitsgrad auf heutige Verhältnisse übertragen würde, müsste man für die jährliche Mitgliederversammlung eine Messehalle anmieten und Präsident, Dr. Krenzler, könnte vor rund 2.000 Mitgliedern sprechen, merkte Prof. Dr. Goll an.

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Axel Filges, berichtete,  dass er direkt von der Teilnahme an der 50 - Jahrfeier der israelischen Rechtsanwaltskammer nach Freiburg gekommen sei. Er nahm dies zum Anlass, auch auf die dunklen Tage in der Geschichte der Rechtsanwaltskammern einzugehen. Die Rechtsanwaltskammern hätten zu Zeiten des Nationalsozialismus versagt, weil sie angesichts der Verfolgung der jüdischen Rechtsanwälte geschwiegen hätten. 

Stellvertretend für die Anwaltvereine sprach der Vorsitzende des Anwaltvereins Freiburg, Rechtsanwalt Detlev Heyder, ein Grußwort. Er nutzte die gute Gelegenheit, um dem anwesenden Justizminister auf die dringend gebotene Erhöhung der Anwaltsvergütung hinzuweisen.

Zum Schluss stellte Vorstandsmitglied, Rechtsanwalt Klaus Winkler die anlässlich des Jubiläums erstellte Festschrift vor, die unter seiner Federführung entstanden war. Nachdem er den beteiligten Autoren für ihre Arbeit gedankt hatte, beleuchtete er die schwierige Anfangszeit der Kammer etwas näher. Es gelang ihm vortrefflich, ein realistisches Bild der ersten Jahre zu zeichnen. In einem Umfeld, das von Entbehrung und Mangel gekennzeichnet war, begannen die ersten Vorstände mit dem Aufbau der Kammerarbeit und dem Ausbildungswesen. Er beschrieb anhand von Beispielen, mit welchen Unwägbarkeiten schon die Zulassung zur Anwaltschaft damals behaftet war. Der kurzweilige Einblick in die breit gefächerten Inhalte der Festschrift stieß auf großes Interesse. Die ausgelegten Exemplare fanden dankbaren Absatz und waren sofort vergriffen.  

Februar 2011

Freie Anwaltschaft in Südbaden – 65 Jahre Rechtsanwaltskammer Freiburg

Die Rechtsanwaltskammer Freiburg feiert ihren 65igsten Geburtstag. Die Feierlichkeiten werden durch den Präsidenten, Dr. Michael Krenzler, mit einem Festakt im historischen Gründungszimmer, dem früheren Schwurgerichtssaal im Amtsgericht Freiburg eröffnet. Als Gastredner werden Prof. Dr. Ulrich Goll, Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und Rechtsanwalt Detlev Heyder, Vorsitzender des Anwaltsvereins Freiburg erwartet. Mit 65 Jahren geht die Rechtsanwaltskammer Freiburg nicht „in Rente“, sondern ganz im Gegenteil – sie gehört zu den jüngsten der 27 deutschen Rechtsanwaltskammern. Ihre ungewöhnliche Entstehungsgeschichte und ihr Weiterbestehen nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg sind den besonderen Nachkriegsverhältnissen in Baden geschuldet. Die bewegte Geschichte der Kammer wurde unter der Federführung von Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Klaus Winkler in einer facettenreichen Festschrift aufgearbeitet.

Jene 54 Frauen und Männer, welche am 25. Februar 1946 die Badische Rechtsanwaltskammer Freiburg gründeten, hätten sich vermutlich nicht träumen lassen, dass ihre Kammer 65 Jahre später über 3.300 Mitglieder zählt. Die ersten vier zugelassenen Rechtsanwältinnen im Gründungsjahr der Kammer stellten zu ihrer Zeit eine geradezu exotische Erscheinung dar. Die südbadische Anwaltschaft schrieb Geschichte, als sie 1970 mit der Wahl von Rechtsanwältin Dr. Karola Fettweis die erste Kammerpräsidentin Deutschlands kürte. Rechtsanwältinnen stellten damals gerade 4,6 % der Kammermitglieder. Seither hat sich nicht nur die Zusammensetzung der Mitglieder verändert. Ende 2010 sind ein Drittel der Kammermitglieder Rechtsanwältinnen. Das Berufsrecht und die gesellschaftlichen Rahmenbedingen unterlagen einem ständigen Veränderungsprozess. Trotz allen Wandels, Eines hat sich in all den Jahren nie verändert: Die Anwaltschaft besteht darauf, dass sie sich selbst verwaltet. Denn eine vom Staat unabhängige und in erster Linie dem Mandanten verpflichtete Anwaltschaft gehört zu den Stützpfeilern unseres Rechtsstaates.

Die Rechtsanwaltskammer blickt an ihrem Geburtstag nicht nur zurück. Sie nimmt die Feierlichkeiten auch zum Anlass, aktuelle Themen der südbadischen Anwaltschaft anzusprechen. Ganz oben auf der Agenda steht für Rechtsanwalt Dr. Michael Krenzler, Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg, eine Erhöhung der anwaltlichen Vergütung. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, durch ihre Präsidenten einen Katalog überreicht, mit dem eine lineare Anpassung der gesetzlichen Vergütungstabellen sowie strukturelle Änderungen bei der Rechtsanwaltsvergütung gefordert werden. Eine Erhöhung ist notwendig, da es seit 1994 keine Anpassung der gesetzlichen Gebührentabellen mehr gegeben hat und die Schaffung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) schon über sechs Jahre zurück liegt, während Personal- und Verwaltungskosten gestiegen sind.

Februar 2011

Schlichterin nimmt Arbeit auf

Zum 1.1.2011 hat Frau Dr. Renate Jaeger, früher Richterin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ihre Tätigkeit als Schlichterin bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aufgenommen. Die Schlichtungsstelle entscheidet unabhängig über Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Weitere Informationen unter http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de

Februar 2011

Anlageprotokolle einfordern, aber nicht unterschreiben

Die Bankenkrise offenbarte vielen Geldanlegern, dass nicht alles Gold ist, was glänzt. Vermeintlich lukrative Geldanlagen lösten sich in Nichts auf. Der Totalverlust tausender Anleger rief den Gesetzgeber auf den Plan. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner setzte einen Gesetzentwurf durch, der Anlegern einen besseren Schutz bringen soll. Seit Jahresbeginn müssen Banken jede Anlageberatung protokollieren. Mit dem Protokoll sollen Falschberatungen besser nachweisbar sein. Laut Gesetz sind folgende Angaben im Anlageprotokoll Pflicht:

  • Anlass und Dauer der Beratung,
  • Informationen über die persönliche Situation des Kunden sowie über dessen Kenntnisse und Erfahrungen mit bestimmten Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen,
  • die vom Kunden im Zusammenhang mit der Anlageberatung geäußerten wesentlichen Anliegen und deren Gewichtung,
  • die im Verlauf des Beratungsgesprächs erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe. 

Testgespräche der Stiftung Warentest förderten jedoch einen laxen Umgang der Bankberater mit den gesetzlichen Vorschriften zu Tage. Mehr als die Hälfte der Bankberater händigte nach dem Anlagegespräch gar kein Protokoll aus. Dort, wo ein Protokoll überreicht wurde, haperte es an den vorgeschriebenen Informationen. Insbesondere verwendeten die Berater kaum Zeit auf die Ermittlung des Kundenstatus. Wie soll der Berater eine passende Anlageform auswählen, wenn er die persönliche und finanzielle Situation des Kunden gar nicht kennt? Die Ergebnisse der Tester lassen den Schluss zu, dass die Anlagebratung nicht sicherer oder besser geworden ist. Allgemein gilt: kein Finanzprodukt kaufen, welches nicht verstanden wurde. Geldanleger sollten kritisch sein und ein Beratungsprotokoll einfordern. Die Rechtsanwaltskammer Freiburg rät jedoch davon ab, das vom Bankberater vorgelegte Protokoll per Unterschrift zu „bestätigen“. Aus rechtlichen Gründen ist eine Unterschrift des Anlegers nicht erforderlich. Die Unterschrift könnte sich als nachteilig auswirken, wenn sie später im Streitfall als Zustimmung zur Beratungsempfehlung gedeutet wird. Anleger sollten das Protokoll in jedem Fall gut aufbewahren. Es kann gut sein, dass man erst Jahre später feststellt, dass das empfohlene Produkt nicht hält, was versprochen wurde.

November 2010